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Kosten & Beantragung

Die/der Jugendleiter-in muss das erweiterte Führungszeugnis persönlich bei der Ortspolizeibehörde seines Erstwohnsitzes (i.d.R. im Ordnungsamt im Rathaus) beantragen. Dafür benötigt er/sie eine Bescheinigung des Jugendverbands bzw. der Jugendgruppe. Mit diesem Schreiben muss auch die Gebührenbefreiung beantragt werden, damit die Gebühr für ein Führungszeugnis (13 Euro) nicht fällig wird.

Textmuster für das Schreiben des Trägers:

Hiermit wird bescheinigt, dass Herr/Frau…………geb. am …….., für die ………..(Angabe der gemeinnützigen Einrichtung) ohne die Zahlung einer Aufwandsentschädigung ehrenamtlich tätig ist oder sein wird. Für die Ausübung der ehrenamtlichen Tätigkeit wird ein Führungszeugnis nach § 30a, 31 Bundeszentralregistergesetz benötigt. Die entsprechenden Voraussetzungen liegen vor. (Quelle: Frankfurt.de) Der gefettete Bereich des Mustertextes muss ggf. angepasst werden!

Musterschreiben zur kostenlosen Beantragung des eFZ

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