Jugendförderungsgesetz nimmt nächste Hürde
Nachdem die Landesregierung in ihrer Kabinettssitzung am 01.09.2026 den Entwurf des Gesetzes zur Verbesserung der Förderung der Jugendarbeit in Niedersachsen beschlossen hat, kann das Vorhaben jetzt zur weiteren Beratung in den Niedersächsischen Landtag gehen. Der Landesjugendring begrüßt, dass das Gesetz diese Hürde gemeistert hat, und wird sich nun in die politische Diskussion der Abgeordneten einbringen.
Nach über 50 Jahren der Jugendförderung in Niedersachsen, auf Grundlagen dieses Gesetzes, kann jetzt ein zeitgemäßes Regelwerk die Jugendförderung im Land neu gestalten. Die neue Förderstruktur ermöglicht neben einer Entbürokratisierung insbesondere einen niedrigschwelligen Zugang zur Förderung. Dazu zählt eine Basisförderung, auf die alle anerkannten Jugendverbände einen Anspruch haben, wenn sie landesweit aktiv sind. Zudem soll eine Anschubförderung für kleine Träger dazu führen, dass diese eine Perspektive zur dauerhaften Finanzierung haben, die ihnen bisher faktisch verwehrt war.
Die Verbindung der neuen Jugendförderung mit der Umsetzung von Schutzkonzepten ist dabei ein wichtiger Aspekt für die Qualität der Kinder- und Jugendarbeit in Bezug auf den Schutz von Kindern vor Übergriffen. Kimberly Haarstik, Vorstandsmitglied des Landesjugendrings, unterstreicht dazu: „Wir unterstützen die Aufnahme des Kinderschutzes in die Jugendförderung. Dies ist auch unabhängig von der Erarbeitung eines Kinderschutzgesetzes für Niedersachsen eine klare Haltung der Jugendverbände. Qualitativ gute Jugendarbeit für alle geht nicht ohne öffentliche Förderung und Kinderschutz ist eine essenzielle Säule guter Jugendarbeit. Die Verbindung beider Aspekte ist daher richtig und wichtig.“
„Aus einem umfassenden Beteiligungsprozess ist ein guter Gesetzesentwurf entstanden, der nun in die parlamentarische Beratung gehen kann,“ erläutert Nils Lüking, Vorstandssprecher des Landesjugendrings, und weiter: „Auch wenn wir Jugendverbände den Entwurf als großen Fortschritt für die Jugendförderung in Niedersachsen sehen, gibt es noch entscheidende Nachbesserungsbedarfe. Hierbei geht es um die Autonomie der Jugendverbände und Herausforderungen, die in Niedersachsen auf Grund seiner Fläche entstehen. Wir blicken deshalb positiv darauf, in Gesprächen mit den Abgeordneten unsere Punkte zu besprechen.“
Hintergrundinformationen:
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. ist der Zusammenschluss der 19 landesweit organisierten niedersächsischen Jugendverbände. Er vertritt die Interessen von ca. 80 einzelnen Jugendverbänden und etwa 200 kommunalen Jugendringen sowie die Interessen der jungen Menschen in Niedersachsen. Ferner unterstützt der LJR das ehrenamtliche Engagement von 50.000 Jugendleiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen.
Ansprechpartner:
Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Adrian Schiebe (kommissarischer Geschäftsführer)
Zeißstraße 13
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Tel.: 0511 519 451 13
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