Reform des Kommunalverfassungsgesetzes: Gute Intention droht an starren Strukturen zu scheitern – Bessere Verankerung der Jugendbeteiligung wäre möglich gewesen

Anlässlich der anstehenden Abstimmung über die Neufassung des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) äußert der Landesjugendring Niedersachsen e.V. Bedenken zum vorliegenden Gesetzentwurf. Der Landesjugendring begrüßt die Intention der Regierungsfraktionen ausdrücklich, die Mitwirkung und Einbindung von Kindern und Jugendlichen in den niedersächsischen Kommunen rechtlich zu stärken. Hier bestehen aber auch erhebliche Fehlsteuerungen, womit die gesetzliche Neuregelung ihr Ziel in der Praxis zu verfehlen droht.

Besonders positiv bewertet der Landesjugendring, dass sich nicht auf ein einziges Gremienformat festgelegt wird. So erhalten Kommunen die Möglichkeit, Beteiligungsformen flexibel an die örtlichen Gegebenheiten anzupassen und auch offene, projektbezogene Formate zu berücksichtigen. Dies entspricht der Lebensrealität junger Menschen. Die Gefahr einer massiven Repräsentationslücke entsteht aber durch § 36 Abs. 3 Satz 1 NKomVG. Hieran übt der Landesjugendring deutliche Kritik. Dieser Absatz verengt die zuvor ermöglichte Flexibilität der Beteiligungsstruktur und muss gestrichen werden.

„Blickt man auf die Praxis in den Kommunen, drohen starre Gremien flexible und anlassbezogene Beteiligungsformen zu verdrängen. Wird die Beteiligung von jungen Menschen ausschließlich auf ein solches Gremium verengt, droht eine massive Repräsentationslücke,“ bekräftigt Nils Lüking, Vorstandssprecher des Landesjugendrings, die Probleme dieser Neuerung und sagt weiter: „Starre Gremienstrukturen erreichen oft nur einen kleinen Teil der jungen Menschen. Ohne die verpflichtende Kombination mit flexiblen, projektbezogenen Ansätzen wird das eigentliche Ziel – die breite Stärkung der Jugendbeteiligung – konterkariert.“

Um echte und wirksame Kinder- und Jugendbeteiligung zu ermöglichen und Alibi-Beteiligung zu verhindern, verdeutlicht der Landesjugendring Niedersachsen seine Forderung an den Beteiligungsparagrafen § 36 NKomVG:

  • Niedrigschwellige und offene Formate: Kommunen müssen sicherstellen, dass neben festen Gremien auch projekt- und anlassbezogene Beteiligungsverfahren angeboten werden, um allen jungen Menschen Zugang zu ermöglichen.
  • Einbindung der Jugendverbände: Die bewährte Expertise von Jugendringen und Jugendverbänden (§ 12 SGB VIII) als gewählte und etablierte Interessenvertretungen muss verbindlich einbezogen werden.

 

Darüber hinaus unterstützt der Landesjugendring die Absenkung des passiven Wahlrechts für Hauptverwaltungsbeamte und -beamtinnen auf 18 Jahren sowie auf 16 Jahren für die Wahl in die Vertretungskörperschaften. Die bisher hierzu geäußerte Kritik von einzelnen Institutionen zeigen dabei auf, dass Adultismus in der politischen Diskussion einer Beteiligung junger Menschen oft im Wege steht. Deshalb ist die Absenkung des Wahlalters ein starkes Zeichen von Haltung seitens der Regierungsfraktionen.

Hintergrundinformationen:

Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. ist der Zusammenschluss der 19 landesweit organisierten niedersächsischen Jugendverbände. Er vertritt die Interessen von ca. 80 einzelnen Jugendverbänden und etwa 200 kommunalen Jugendringen sowie die Interessen der jungen Menschen in Niedersachsen. Ferner unterstützt der LJR das ehrenamtliche Engagement von 50.000 Jugendleiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen.

Ansprechpartner:

Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Adrian Schiebe (kommissarischer Geschäftsführer)
Zeißstraße 13
30519 Hannover

Tel.: 0511 519 451 13
E-Mail: schiebe@ljr.de
www.ljr.de

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