Juleica

Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.

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Qualifikation

Jugendleiter*innen engagieren sich:

  • Woche für Woche in ihrer Jugendgruppe,
  • bei der Organisation von Konzerten und Festivals,
  • als Teamende von Seminaren,
  • in Jugendzentren und kommunalen Initiativen,
  • als Betreuer*innen von Ferienfreizeiten.

Sie geben den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein. Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben haben sie sich gut vorbereitet: In einer umfangreichen Ausbildung haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert. Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend (soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind) die Juleica beantragen. Damit verfügen sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihresgleichen sucht. Die erlernten Soft Skills sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber*innen legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.

Mögliche Juleica-Ausbildungen sind auf www.juleica-ausbildung.de zu finden.

Gesellschaftliche Anerkennung und Vergünstigungen

Jugendleiter*innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich.

Mit der Juleica kann zudem die niedersächsische Ehrenamtskarte beantragt werden.

Legitimation

Die Juleica legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.

Voraussetzungen

Die Juleica kann erworben werden, wenn man

  • mindestens 16 Jahre alt ist,
  • als Jugendleitung für einen freien oder öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist,
  • die Teilnahme an einer Juleica- Ausbildung nachweisen kann,
  • die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nachweisen kann.

Nähere Vorgaben sind im Runderlass geregelt.

Digitales Antragsverfahren

Im Jahr 2018 hat der Deutsche Bundesjugendring gemeinsam mit den Landesjugendringen und gefördert aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes die Weiterentwicklung der Juleica gestartet. In diesem Rahmen wurde auch das digitale Juleica-Antragssystem neu gestaltet und ist seit Dezember 2021 über www.juleica-antrag.de erreichbar.

Für Fragen rund um das Juleica-Antragssystem steht das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unter niedersachsen(at)juleica-antrag.de zu Verfügung.

Juleica-Imagekampagne

Die Juleica-Imagekampagne läuft seit Sommer 2022 unter dem Slogan „TU WAS! …Dir Spaß macht!“. Ziel ist es, die Juleica und das Engagement ihrer Inhaber*innen in Politik und Gesellschaft sichtbarer zu machen und für mehr Beteiligung und Wertschätzung zu sorgen. Trotz der Corona-Pandemie ist Niedersachsen bundesweit das Land mit den meisten Juleica-Inhaber*innen.

Bestandteile:

Um die Imagekampagne so weit wie möglich ins Land zu tragen, stehen die Inhalte der Social-Media-Kampagne, das bislang produzierte Werbematerial und weitere Dateien über www.ljr.de/juleica-kampagnenmaterial zum Download zur Verfügung. Bei der Nutzung sind die vorgegebenen Design- und Verwendungshinweise zu beachten.

Kontakt

Bei allen inhaltlichen Fragen zur Juleica in Niedersachsen stehen wir unter juleica-niedersachsen(at)ljr.de gern zur Verfügung.

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