Zum 01.01.2026 löst der neue Juleica-Runderlass den Vorherigen aus dem Jahr 2010 (mit Änderung im Jahr 2016) ab.

Für den Erwerb und die Verlängerung der Juleica in Niedersachsen bedeutet die folgenden Änderungen:

  • Der Umfang der Juleica-Ausbildung reduziert sich von mindestens 50 auf mindestens 40 Zeitstunden zuzüglich Pausen. Es wird jedoch empfohlen, bestehende und funktionierende Konzepte mit 50 Zeitstunden und mehr beizubehalten.

 

  • Nach erfolgreichem Abschluss der Juleica-Ausbildung hat man sechs Monate Zeit, seine Juleica zu verlängern, bevor die dreijährige Gültigkeit beginnt.
    Beispiel: Wenn man seine Juleica bis zu sechs Monate nach der Juleica-Ausbildung beantragt, ist diese noch volle drei Jahre gültig. Beantragt man seine Juleica 12 Monate nach der Juleica-Ausbildung, ist diese noch 2,5 Jahre gültig.

 

  • Nach Ablauf der dreijährigen Gültigkeit der Juleica, hat man noch 18 Monate Zeit, diese mit einer achtstündigen Fortbildung zu verlängern. Ist eine Juleica mehr als 18 Monate abgelaufen, benötigt man eine erneute Juleica-Ausbildung.

 

  • Die Juleica richtet sich ausschließlich an ehrenamtlich Engagierte. Man muss also ehrenamtlich bei einem Träger der freien oder öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe tätig sein, um die Juleica ausgestellt zu bekommen (bzw. um diese verlängern zu können). Hauptamtliche können nur dann eine Juleica bekommen, wenn auch sie bei einem der genannten Träger ehrenamtlich tätig sind.

 

Um den neuen Runderlass besser verstehen zu können, hat die Juleica-Landeszentralstelle Niedersachsen eine entsprechende Kommentierung veröffentlicht.

Weitere Arbeitshilfen, Links, FAQs und Kontaktdaten sind hier zu finden.

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