Die Jugendleiter*innen-Card (Juleica) ist der bundesweit einheitliche Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der (außerschulischen) Kinder- und Jugendarbeit. Sie dient zur Legitimation und als Qualifikationsnachweis der Inhaber*innen. Zusätzlich soll die Juleica auch die gesellschaftliche Anerkennung für das ehrenamtliche Engagement zum Ausdruck bringen.
Qualifikation und Ausbildung
Qualifikation
Jugendleiter*innen engagieren sich:
- Woche für Woche in ihrer Jugendgruppe,
- bei der Organisation von Konzerten und Festivals,
- als Teamende von Seminaren,
- in Jugendzentren und kommunalen Initiativen,
- als Betreuer*innen von Ferienfreizeiten.
Sie geben den Interessen von Kindern und Jugendlichen eine Stimme und setzen sich für die Belange der jungen Generation ein. Für diese spannenden und verantwortungsvollen Aufgaben haben sie sich gut vorbereitet: In einer umfangreichen Ausbildung haben sie sich z.B. mit rechtlichen Aspekten auseinandergesetzt, sie haben gelernt, wie eine Gruppe funktioniert, sie haben verschiedene Methoden kennengelernt und sie wissen, wie man Veranstaltungen organisiert. Als Nachweis für diese Ausbildung können sie anschließend (soweit die anderen Voraussetzungen erfüllt sind) die Juleica beantragen. Damit verfügen sie über eine Qualifikation, die in vielen anderen Bereichen des Ehrenamts ihresgleichen sucht. Die erlernten Soft Skills sind nicht nur in der Jugendarbeit von Belang. Auch Arbeitgeber*innen legen großen Wert auf diese Zusatzqualifikation.
Die Juleica-Ausbildung unterliegt den landesweiten Vorgaben:
- Umfang von mindestens 50 Zeitstunden zzgl. Pausen.
- Max. 1/3 darf digital stattfinden. Digitale Ausbildungsanteile müssen in begleitetem Gruppensetting stattfinden (keine Selbstlernkurse!)
- Die Inhalte sind gemäß vorgegeben und können um verbandsinterne Themen erweitert werden.
Passende Juleica-Ausbildungen sind u.a. auf www.juleica-ausbildung.de zu finden. Um eine Juleica in Niedersachsen ausgestellt zu bekommen muss bei der Wahl der Ausbildung darauf geachtet werden, dass die niedersächsischen Vorgaben erfüllt sind. Trifft das nicht zu, müssen ggf. weitere Module absolviert werden.
Um die Juleica verlängern zu lassen, bedarf es einer Juleica-Fortbildung, die den folgenden Vorgaben entspricht:
- Umfang von mindestens 8 Zeitstunden zzgl. Pausen.
- Die Fortbildung kann auch vollständig digital absolviert werden, muss jedoch in einem begleiteten Gruppensetting stattfinden (keine Selbstlernkurse!)
- Der Inhalt der Fortbildung muss für die Arbeit einer Jugendgruppenleitung geeignet bzw. relevant sein (z.B. Erlebnispädagogik, Medienpädagogik, Kinder-/ Jugendschutz usw.).
Legitimation
Legitimation
Die Juleica legitimiert die Inhaber*innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.
Gesellschaftliche Anerkennung und Vergünstigungen
Gesellschaftliche Anerkennung und Vergünstigungen
Jugendleiter*innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich.
Mit der Juleica kann zudem die niedersächsische Ehrenamtskarte beantragt werden.
Voraussetzungen und Juleica-Runderlass
Voraussetzungen
Die Juleica kann erworben werden, wenn man
- mindestens 16 Jahre alt ist,
- als ehrenamtliche Jugendleitung für einen freien oder öffentlichen Träger der Kinder- und Jugendhilfe tätig ist,
- die Teilnahme an einer Juleica- Ausbildung nachweisen kann,
- die Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Lehrgang nachweisen kann.
Nähere Vorgaben sind im Runderlass geregelt.
Digitales Antragssystem
Digitales Antragssystem
Seit Anfang 2009 läuft das bundesweite Juleica-Antragsverfahren digital. Zwischen 2018 und 2021 wurde dieses im Rahmen einer generellen Weiterentwicklung der Juleica, vom Deutschen Bundesjugendring und den Landesjugendringen, überarbeitet. Gefördert wurde die Weiterentwicklung der Juleica aus dem Kinder- und Jugendplan des Bundes.
Seit Ende 2021 läuft das bundesweite Antragsverfahren zur Ausstellung und Verlängerung der Juleica über das Antragssystem www.juleica-antrag.de.
Nachdem ein Juleica-Antrag erfolgreich im System gestellt wurde, läuft die Prüfung und Freigabe über zwei Schritte gemäß dem Vier-Augen-Prinzip. Dabei obliegt die Erstprüfung immer demjenigen Träger, bei dem der/die zukünftige Juleica-Inhaber*in ehrenamtlich tätig ist. In der Regel handelt es sich hier um freie Träger der Kinder- und Jugendarbeit (z.B. Vereine und Verbände). Die Zweitprüfung übernimmt der jeweils zuständige öffentliche Träger (i.d.R. das kommunale Jugendamt).
Die Erstprüfung
Nach der Antragsstellung erfolgt die Erstprüfung i.d.R. durch den freien Träger. Ggf. kann die Erstprüfung auch beim öffentlichen Träger liegen, wenn die Juleica über diesen beantragt wird. In dem Fall sind die Ehrenamtlichen nicht für einen Verein/Verband tätig, sondern z.B. für eine Kommune.
Aufgaben bei der Erstprüfung:
- Ist der/die Antragssteller*in mindestens 16 Jahre alt? Oder liegt bei einer/einem 15-Jährigen eine schriftliche Begründung des Trägers vor?
- Wurde eine Juleica-Ausbildung gemäß dem aktuell gültigen Runderlass für Niedersachsen absolviert?
- Wurde der Erste-Hilfe-Kurs absolviert und liegt dieser nicht mehr als drei Jahre zurück?
- Ist die antragsstellende Person ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig?
- Verfügt die antragsstellende Person über die persönliche Reife und Zuverlässigkeit Verantwortung für Kinder und Jugendliche zu übernehmen?
- Entspricht das Bild den Vorgaben?
- Wurden alle nötigen Nachweise (Juleica-Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, ggf. Begründung bei Ausnahmen) hochgeladen?
Mit der Freigabe des Antrags bestätigt der/die Erstprüfende die Richtigkeit der genannten Vorgaben. Wenn die Vorgaben nicht vollständig sind, ist der Antrag entweder auf Korrektur zu setzen oder abzulehnen.
Für die Ausstellung einer Juleica und somit für einen Account im Juleica-Antragssystem benötigt der freie Träger – anders als bei der Juleica-Ausbildung – keine Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII. Jedoch muss eine Gemeinnützigkeit des Trägers vorliegen.
Die Zweitprüfung
Nach erfolgreicher Erstprüfung wird der Antrag im nächsten Schritt vom System an den zuständigen öffentlichen Träger weitergeleitet. Diesem obliegt die Zweitprüfung des Antrags.
Aufgaben bei der Zweitprüfung:
- Ist der/die Antragssteller*in mindestens 16 Jahre alt? Oder liegt bei einer/einem 15-Jährigen eine schriftliche Begründung des Trägers vor?
- Liegt der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Juleica-Ausbildung vor?
- Liegt der Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vor?
- Entspricht das Bild den Vorgaben ?
Mit der Freigabe des Antrags bestätigt der Zweitprüfende die Richtigkeit der genannten Vorgaben. Wenn die Vorgaben nicht vollständig sind, ist der Antrag entweder auf Korrektur zu setzen oder abzulehnen.
Kartendruck und Versand
Nach erfolgreicher Erst- und Zweitprüfung wird der Antrag vom System an den Deutschen Bundesjugendring bzw. an die Juleica GmbH weitergeleitet. Dort werden die Anträge gesammelt und in den Druck gegeben. Anschließend erfolgt der Versand der Karte. Ob diese direkt an die antragsstellende Person oder an den zuständigen Träger geschickt werden soll, wurde im Vorfeld mit der Antragsstellung angegeben.
Das Foto
Das Foto wird auf der Juleica so abgedruckt, wie es im Antragssystem hochgeladen wird. Eine Bearbeitung, ein Beschnitt etc. findet nicht statt. Deshalb muss durch die prüfenden Träger auf Folgendes geachtet werden:
Das hochgeladene Foto muss:
- … das Gesicht des Antragstellenden zeigen.
- … im Hochkantformat mit dem ungefähren Verhältnis 18 x 20,5 mm (B x H) bzw. 220 x 250 Pixel vorliegen.
- … mindestens 150 KB und max. 2 MB groß sein.
- … im Format JPG/JPEG vorliegen.
Das Foto darf nicht:
- … im Querformat sein.
- … ein Ganzkörper-Foto sein.
- … mehrere Personen zeigen.
- … nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen.
Für Fragen rund um das Juleica-Antragssystem steht das Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie unter niedersachsen(at)juleica-antrag.de zu Verfügung.
Statistik
Statistik
Im April eines jeden Jahres erstellt der Landesjugendring als Teil der landesweiten Juleica-Zentralstelle einen Statistikbericht für das vorherige Jahr. Die Zahlen werden seit 2023 (für den Statistik-Bericht 2022) aus dem digitalen Antragssystem ermittelt. Auf Grund der fehlenden Vergleichbarkeit, werden daher ausschließlich die Berichte ab 2022 auf unserer Website zur Verfügung gestellt.
Jeder Träger mit eigenem Konto im Antragssystem, kann für sich und seine Untergliederungen die statistischen Daten über das implementierte Tool ermitteln. Auf der Startseite des Antragssystems findet man darüber hinaus eine bundesweite statistische Darstellung.
Juleica-Imagekampagne
Juleica-Imagekampagne
Die Juleica-Imagekampagne läuft seit Sommer 2022 unter dem Slogan „TU WAS! …Dir Spaß macht!“. Ziel ist es, die Juleica und das Engagement ihrer Inhaber*innen in Politik und Gesellschaft sichtbarer zu machen und für mehr Beteiligung und Wertschätzung zu sorgen. Trotz der Corona-Pandemie ist Niedersachsen bundesweit das Land mit den meisten Juleica-Inhaber*innen.
Bestandteile:
Um die Imagekampagne so weit wie möglich ins Land zu tragen, stehen die Inhalte der Social-Media-Kampagne, das bislang produzierte Werbematerial und weitere Dateien über www.ljr.de/juleica-kampagnenmaterial zum Download zur Verfügung. Bei der Nutzung sind die vorgegebenen Design- und Verwendungshinweise zu beachten.
Weiterführende Infos, Arbeitshilfen und Links
Weiterführende Infos, Arbeitshilfen und Links
Für die Arbeit als ehrenamtliche Gruppenleitung stellt der Landesjugendring über den Shop verschiedene Publikationen zur Verfügung:
- Juleica-Handbuch
- verschiedene Praxisbücher für Jugendleitungen
- Materialien für die Jugendarbeit
Für ausgewählte Publikationen lässt sich mit dem Juleica-Rabatt die Hälfte des Preises sparen.
Ferner stehen die folgenden Dokumente (kostenlos) zur Verfügung:
- Arbeitshilfe zur Anrechnung von Berufsabschlüssen und sonstig erworbenen Kenntnissen (gültig bis 31.12.2025)
- Arbeitshilfe zur Anrechnung von Berufsabschlüssen und sonstig erworbenen Kenntnissen (gültig ab 01.01.2026)
- Kommentierung zum neuen Juleica-Runderlass (folgt im Sommer 2025)
Wichtige Infos zur Juleica, zum Erwerb und darüber hinaus sind unter den folgenden Links zu finden:
- www.juleica.de – Bundesweiter Webauftritt der Juleica. Die Seite wird vom Deutschen Bundesjugendring gepflegt.
- www.juleica-antrag.de – Bundesweites Antragssystem, welches in jedem Bundesland eine Ansprechperson hat (s.o.).
- www.juleica-ausbildung.de – Ausbildungsplattform, an der sich rund 75 % der Bundesländer beteiligen. Gepflegt wird die Seite vom Landesjugendring Niedersachsen.
- Auf Instagram sind wir unter juleica_niedersachsen zu finden.
Wir weisen an dieser Stelle ausdrücklich darauf hin, dass es sich bei den Seitn www.juleicaonline.de und www.onlica.de weder um Angebote aus Niedersachsen noch um bundesweite Seiten handelt! Demnach sind die dort genannten Angebote nicht automatisch konform mit den Vorgaben für Niedersachsen. Wir raten daher von der Nutzung ab!
Juleica-Landeszentralstelle Niedersachsen
Juleica-Landeszentralstelle Niedersachsen
Die Landeszentralstelle ist die zuständige Servicestelle für alle Fragen rund um die Juleica in Niedersachsen. Sie steht zudem im ständigen Austausch mit dem Niedersächsischen Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung sowie bundesweit mit den anderen Ländern und mit der Bundesebene.
Die Landeszentralstelle besteht in Niedersachsen aus dem Landesjugendamt Fachbereich I und aus dem Landesjugendring Niedersachsen. Über niedersachsen@juleica-antrag.de könnt ihr alle Fragen rund ums Antragssystem los werden. Für inhaltliche und organisatorische Fragen stehen wir euch unter juleica-niedersachsen@ljr.de zur Verfügung.
FAQs - Ihr fragt, wir antworten!
Antworten rund um die Juleica
Was ist die Juleica?
Die Jugendleiter*innen-Card ist ein Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitendein der Jugendarbeit. Dieser Ausweis legitimiert gegenüber den Erziehungsberechtigten der minderjährigen Teilnehmenden in der Jugendarbeit und gegenüber staatlichen und nichtstaatlichen Stellen von denen Beratung und Hilfe angeboten wird.
Für wen ist die Juleica?
Die Jugendleiter*innen-Card erhalten Mitarbeiter*innen in der Jugendarbeit, die ehrenamtlich tätig sind (im Sinne des § 73 Kinder- und Jugendhilfegesetz). Sie müssen mindestens 16 Jahre alt und für ihre ehrenamtliche Arbeit nach festgelegten Standards qualifiziert sein.
Kann ich auf Grund meiner Ausbildung oder meiner beruflichen Tätigkeit ohne zusätzliche Ausbildung eine Juleica beantragen?
Voraussetzungen für die Ausstellung der Juleica ist, dass der/die Jugendleiter*in im Sinne des § 73 KJHG für einen Träger der freien Jugendhilfe oder für einen Träger der öffentlichen Jugendhilfe ehrenamtlich tätig ist. Wenn die im Runderlass genannten Ausbildungsinhalte im Umfang von 50 Zeitstunden nachgewiesen werden können, ist eine Anrechnung möglich. Letztendlich entscheidet jedoch der jeweilige Träger über eine Anrechnung. In jedem Fall benötigt man einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurück liegt und von einem lizenzierten Träger in Präsenz durchgeführt wurde.
Ich habe die Juleica verloren - was mache ich nun?
Bitte wende dich an deinen Träger. Dieser kann entweder selbst einen Neudruck beauftragen oder den zuständigen öffentlichen Träger darum bitten. (Das hängt davon ob, ob dein Träger selbst den zweiten Genehmigungsschritt vollzieht oder nicht.)
Wo finde ich Aus- und Fortbildungen für die Juleica?
Welche Möglichkeiten es in deiner Nähe gibt, erfährst du bei deinem Jugendverband, deinem örtlichen Jugendring oder der örtlichen Jugendpflege. Zudem findest du Aus- und Fortbildungen auf www.juleica-ausbildung.de. Bitte beachte bei der Suche, dass die Veranstaltung gemäß dem Juleica-Erlass durchgeführt werden.
Was brauche ich, um meine Juleica zu verlängern?
Für die Verlängerung der Juleica benötigst du eine 8-stündige Juleica-Fortbildung (Pausen nicht inbegriffen). Die Fortbildung muss inhaltlich für deine Tätigkeit als ehrenamtliche Jugendleitung sinnvoll sein und darf vollständig digital stattfinden, wenn sie im Gruppensetting von einer entsprechenden Fachkraft begleitet wird.
Wer darf Juleica-Schulungen anbieten?
Juleica-Ausbildungen dürfen ausschließlich von öffentlichen Trägern und von anerkannten freien Trägern (nach § 75 SGB 8) angeboten und durchgeführt werden. Für Juleica-Fortbildungen gibt es keine Vorgabe, jedoch müssen die Vorgaben im Runderlass eingehalten werden.
Kann ich meine Juleica mit einem Erste-Hilfe-Kurs verlängern?
Für die Beantragung der Juleica benötigt man u.a. einen Erste-Hilfe-Kurs, der nicht länger als drei Jahre zurück liegt und bei einem lizenzierten Träger in Präsenz durchgeführt wurde.
Für die Verlängerung der Juleica wird ein erneuter Erste-Hilfe-Kurs nahe gelegt. Zusätzlich benötigt man aber eine 8-stündige Fortbildung. Ein Erste-Hilfe-Kurs wird nicht als Fortbildung anerkannt.
Darf ich als Schule die Juleica anbieten (z.B. als AG) und ausstellen?
Nein. Bei der Juleica handelt es sich um einen bundesweit einheitlichen Ausweis für ehrenamtliche Mitarbeitende in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit. Ausschließlich anerkannte freie und öffentliche Träger der Kinder- und Jugendhilfe dürfen Juleica-Ausbildungen anbieten und durchführen. Es ist für Schulen allerdings möglich, eine Kooperation mit einem entsprechenden Träger einzugehen. In dem Fall können jedoch ausschließlich diejenigen Schüler*innen eine Juleica erhalten, die die Rahmenbedingungen erfüllen, also u.a. regelmäßig ehrenamtlich in der außerschulischen Kinder- und Jugendarbeit tätig sind.
Ich möchte Werbung für die Juleica bei uns vor Ort machen. Gibt es irgendwo Vorlagen?
Ja, über www.ljr.de/juleica-kampagnenmaterial stehen verschiedene Materialien kostenlos zum Download zur Verfügung.
Antworten zum Juleica-Antrag
Was brauche ich, um einen Juleica-Antrag stellen zu können?
Natürlich musst du die üblichen Voraussetzungen (Mindestalter, Qualifikationsnachweis, Erste-Hilfe) erfüllen, die du im Runderlass nachlesen kannst. Außerdem benötigst du eine gültige E-Mail-Adresse und ein aktuelles, digitales Foto deines Gesichtes. Bitte beachte bei dem Foto die nötigen Vorgaben.
Bei mir funktioniert das Einloggen nicht - woran kann das liegen?
Das kann mehrere Ursachen haben:
1.) Hast du die richtigen Anmeldedaten auf der richtigen Website verwendet? Bitte beachte neben der Groß- und Kleinschreibung, dass der Benutzername ein anderer sein kann, als die Emailadresse, mit der du dein Konto angelegt hast.
2.) Werden von deinem Browser Cookies (auch von Drittanbietern) akzeptiert?
3.) Hast du in deinem Browser die „Autovervollständigen“-Funktion aktiviert?! Dann kann es sein, dass alte Daten übernommen werden.
Ich habe mich im Antragssystem vertippt. Wie korrigiere ich meine Daten?
Du kannst deine Daten in deinem persönlichen Bereich selbstständig bearbeiten. Geht es um einen laufenden Antrag, der bereits genehmigt aber noch nicht gedruckt wurde, informiere bitte deinen Träger über den Änderungsbedarf. Je nach Antragsstatus ist es ggf. noch möglich, die Änderungen zu berücksichtigen.
Ich konnte meinen Träger im Antragssystem nicht finden - was nun?
Wenn du deinen Träger über die verschiedenen Suchfunktionen (Karte, Eingabefeld) nicht finden kannst, hast du die Möglichkeit, die Mailadresse einer dir bekannten zuständigen Person bei deinem Träger einzugeben. Diese Person wird dann per Mail über deinen Antrag informiert und kann ihn auf den richtigen Träger übernehmen. Alternativ kannst du deinen Träger auch bitten, dir den trägerspezifischen Antragslink zu schicken. Bei diesem ist der Träger bereits vorausgewählt.
Ich habe aus Versehen den falschen Träger im Antragssystem ausgewählt. Was kann ich nun tun?
Wenn du einen falschen Träger ausgewählt hast, wird sich dieser Träger i.d.R. mit dir in Verbindung setzten, weil er dich nicht kennt. Bitte diesen Träger dann, den Antrag endgültig abzulehnen. Dann hast du die Möglichkeit einen neuen Antrag zu stellen und kannst den richtigen Träger auswählen.
Welche Aufgaben hat der/die Erstprüfende?
Nach der Antragsstellung erfolgt die Erstprüfung i.d.R. durch den freien Träger. Ggf. kann die Erstprüfung auch beim öffentlichen Träger liegen, wenn die Juleica über diesen beantragt wird. In dem Fall sind die Ehrenamtlichen nicht für einen Verein/Verband tätig, sondern z.B. für eine Kommune.
Aufgaben bei der Erstprüfung:
- Ist der/die Antragssteller*in mindestens 16 Jahre alt? Oder liegt bei einer/einem 15-Jährigen eine schriftliche Begründung des Trägers vor?
- Wurde eine Juleica-Ausbildung gemäß dem aktuell gültigen Runderlass für Niedersachsen absolviert?
- Wurde der Erste-Hilfe-Kurs absolviert und liegt dieser nicht mehr als drei Jahre zurück?
- Ist die antragsstellende Person ehrenamtlich in der Kinder- und Jugendarbeit tätig?
- Verfügt die antragsstellende Person über die persönliche Reife und Zuverlässigkeit Verantwortung für Kinder und Jugendliche zu übernehmen?
- Entspricht das Bild den Vorgaben?
- Wurden alle nötigen Nachweise (Juleica-Ausbildung, Erste-Hilfe-Kurs, ggf. Begründung bei Ausnahmen) hochgeladen?
Mit der Freigabe des Antrags bestätigt der/die Erstprüfende die Richtigkeit der genannten Vorgaben. Wenn die Vorgaben nicht vollständig sind, ist der Antrag entweder auf Korrektur zu setzen oder abzulehnen.
Für die Ausstellung einer Juleica und somit für einen Account im Juleica-Antragssystem benötigt der freie Träger – anders als bei der Juleica-Ausbildung – keine Anerkennung gemäß § 75 SGB VIII. Jedoch muss eine Gemeinnützigkeit des Trägers vorliegen.
Welche Aufgaben hat der/die Zweitprüfende?
Nach erfolgreicher Erstprüfung wird der Antrag im nächsten Schritt vom System an den zuständigen öffentlichen Träger weitergeleitet. Diesem obliegt die Zweitprüfung des Antrags.
Aufgaben bei der Zweitprüfung:
- Ist der/die Antragssteller*in mindestens 16 Jahre alt? Oder liegt bei einer/einem 15-Jährigen eine schriftliche Begründung des Trägers vor?
- Liegt der Nachweis über eine erfolgreich absolvierte Juleica-Ausbildung vor?
- Liegt der Nachweis über einen erfolgreich absolvierten Erste-Hilfe-Kurs vor?
- Entspricht das Bild den Vorgaben ?
Mit der Freigabe des Antrags bestätigt der Zweitprüfende die Richtigkeit der genannten Vorgaben. Wenn die Vorgaben nicht vollständig sind, ist der Antrag entweder auf Korrektur zu setzen oder abzulehnen.
Welche Vorgaben gibt es zum Foto auf meiner Juleica?
Das Foto wird auf der Juleica so abgedruckt, wie es hochgeladen wird. Eine Bearbeitung, ein Beschnitt etc. findet nicht statt. Deshalb muss durch die prüfenden Träger auf Folgendes geachtet werden:
Das hochgeladene Foto muss:
- Das Gesicht des Antragstellenden zeigen.
- Im Hochkantformat mit dem ungefähren Verhältnis 18 x 20,5 mm (B x H) bzw. 220 x 250 Pixel vorliege.
- Darf mindestens 150 KB und max. 2 MB groß sein.
- Im Format JPG/JPEG vorliegen.
Das Foto darf nicht:
- im Querformat sein,
- ein Ganzkörper-Foto sein,
- mehrere Personen zeigen,
- nur einen Teil der gesamten Bildfläche einnehmen.
Ich habe meinen Antrag bereits vor längerer Zeit gestellt und noch nichts gehört.
Im Antragssystem kannst du in deinem persönlichen Bereich stets nachvollziehen, in welchem Status sich dein Antrag befindet. Sollte dein Träger über mehrere Wochen nicht reagieren, kontaktiere ihn bitte direkt.
Ich habe bereits vor mehreren Wochen die Info erhalten, dass meine Juleica gedruckt wurde, aber sie wurde mir bis heute nicht zugestellt.
Bitte prüfe, ob die Juleica ggf. zentral an deinen Träger versandt wurde. Ansonsten erkundige dich per Mail, ob die Karte aufgrund eines Zustellungsproblems beim DBJR angekommen ist.
Sollte beides nicht der Fall sein, ist die Karte bei der Versendung verloren gegangen. In diesem Fall informiere bitte deinen Träger, dass ein Neudruck notwendig ist.
Wie kann ich herausfinden, wie ich meine E-Mail-Adresse geschrieben habe?
In den Benachrichtungs-E-Mails aus dem System, die an dich geschickt wurden, siehst du die Schreibweise deiner E-Mail-Adresse.
Ich möchte meine Juleica verlängern, muss ich dazu einen neuen Antrag stellen?
Ja, für eine Verlängerung musst du einen neuen Antrag stellen. Wir empfehlen dabei die bisherige Kartennummer anzugeben, damit der Antrag als Verlängerungsantrag erkannt wird. Die Angabe kannst du machen, indem du beim Antrag im Schritt „Persönliche Daten“ auf „Du willst deine Juleica verlängern? Dann klicke hier“ klickst und dann die Nummer der bisherigen Juleica dort eingibst. Diese Angabe ist aber freiwillig.
Wie erfahre ich den aktuellen Stand meines Juleica-Antrags?
In deinem persönlichen Bereich im Juleica-Antragssystem kannst du jederzeit erfahren, in welchem Status sich dein Antrag befindet. Über alle Statusänderungen wirst du außerdem benachrichtigt.
Kontakt
Bei allen inhaltlichen Fragen zur Juleica in Niedersachsen stehen wir unter juleica-niedersachsen(at)ljr.de gern zur Verfügung.