Pressemitteilung: Landesjugendring Niedersachsen begrüßt Entschließungsantrag der Regierungsfraktionen zur Prüfung eines AfD-Parteiverbotsverfahrens – klares Signal für Demokratie, Rechtstaat und gesellschaftlichen Zusammenhalt
Der Landesjugendring Niedersachsen e. V. begrüßt mit großer Zustimmung die am 5. März 2026 im Niedersächsischen Landtag von den Regierungsfraktionen eingebrachte Entschließung, die Landesregierung dazu aufzufordern, sich im Bundesrat für die Einleitung eines Prüfverfahrens zum Parteiverbot gegen die Alternative für Deutschland (AfD) einzusetzen. Der Landesjugendring sieht darin ein starkes und zukunftsweisendes Signal für den Schutz der demokratischen Grundordnung, der Vielfalt des politischen Diskurses und der zivilgesellschaftlichen Verantwortung. Grundlage ist die Beschlusslage der 48. Vollversammlung des Landesjugendrings, in der die Delegierten der Jugendverbände die Unterstützung eines solchen Verbotsverfahrens als Ausdruck einer wehrhaften Demokratie klargestellt hat.
Vor diesem Hintergrund nimmt der Landesjugendring auch die jüngste Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln zur Kenntnis: Das Gericht hat entschieden, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) die AfD vorerst nicht öffentlich als „gesichert rechtsextremistisch“ einstufen darf und den Ausgang eines noch laufenden Hauptsacheverfahrens abwarten muss.
Diese Entscheidung im Eilverfahren ist zu bedauern, ändert jedoch nichts an der grundsätzlichen Bewertung vieler Verfassungsschutzbehörden, nach der die AfD in Teilen verfassungsfeindliche Bestrebungen verfolgt, und sie unterstreicht gerade die Bedeutung eines klaren politischen und juristischen Prozesses – etwa in Form eines Parteiverbotsverfahrens – zur Klärung dieser Frage.
Gleichzeitig hat der niedersächsische Verfassungsschutz den Landesverband der AfD in Niedersachsen zuletzt als „Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung“ eingestuft. Diese Einstufung zeigt, dass auch auf Landesebene strukturelle und ideologische Bestrebungen in der Partei festgestellt werden, die mit den Werten einer offenen und demokratischen Gesellschaft nicht vereinbar sind. Für den Landesjugendring bekräftigt diese Beobachtung den dringenden Bedarf, demokratische Strukturen zu stärken, demokratiefeindlichen Tendenzen entschieden entgegenzutreten und Verantwortungsbewusstsein in der politischen Auseinandersetzung zu fördern.
„Wir sehen im vorgelegten Entschließungsantrag einen wichtigen Beitrag zur Stärkung unserer demokratischen Kultur und werben für die Zustimmung des Landtags“, kommentiert Nils Lüking, Vorstandssprecher des Landesjugendrings Niedersachsen. „Gerade junge Menschen erwarten von der Politik, dass sie die demokratischen Spielregeln ernst nimmt und wirksame Mechanismen nutzt, um gegen demokratiefeindlieche Kräfte vorzugehen – sei es durch wissenschaftliche und verfassungsrechtliche Prüfung, politische Debatte oder, wenn notwendig, durch ein Parteiverbotsverfahren.“
Der Landesjugendring Niedersachsen ruft die politisch Verantwortlichen auf, nicht nur die formale Ebene eines Verbotsverfahrens zu betrachten, sondern insgesamt eine offensive demokratische Bildungs- und Aufklärungsstrategie zu verfolgen, die junge Menschen stärkt, ihre demokratische Urteilskraft fördert und sie befähigt, sich aktiv gegen Extremismus zu engagieren.
„Die Freiheit unserer demokratischen Gesellschaft ist kein Selbstläufer. Sie muss täglich verteidigt werden – durch Engagement, Einsatz für Menschenwürde und durch klare politische Haltung“, so Lüking abschließend.
Hintergrundinformationen:
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. ist der Zusammenschluss der 19 landesweit organisierten niedersächsischen Jugendverbände. Er vertritt die Interessen von ca. 80 einzelnen Jugendverbänden und etwa 200 kommunalen Jugendringen sowie die Interessen der jungen Menschen in Niedersachsen. Ferner unterstützt der LJR das ehrenamtliche Engagement von 50.000 Jugendleiter*innen in der Kinder- und Jugendarbeit in Niedersachsen.
Ansprechpartner:
Landesjugendring Niedersachsen e.V.
Adrian Schiebe (kommissarischer Geschäftsführer)
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