Jugendförderungsgesetz

Im Achten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB VIII) sind die zentralen Regelungen zur Jugendhilfe und Förderung der Jugendarbeit festgehalten. Der § 74 SGB VIII sieht eine Förderung der freien Träger durch den Staat vor. Dabei verpflichtet § 12 SGB VIII zur Jugendverbandsförderung. In Niedersachsen besteht dazu das Jugendförderungsgesetz, welches die Förderung insbesondere der Jugendverbände konkretisiert.

Die Jugendarbeit basiert auf dem Prinzip der Subsidiarität, das die Selbständigkeit der freien Träger gemäß dem Kinder- und Jugendhilfegesetz betont. Staatliche Jugendpolitik soll die Bedingungen für vielfältige Jugendarbeit schaffen und nicht über deren Inhalt bestimmen.
Die finanzielle Förderung unterscheidet sich zwischen Regelförderung und Projektförderung. Die Balance zwischen beiden beeinflusst die Selbständigkeit der Jugendverbände. Eine starke Betonung der Projektförderung führt zu Defizitorientierung und finanzieller Bindung. Planungssicherheit ist entscheidend für eine kontinuierliche Jugendarbeit und die öffentliche Förderung sollte langfristig gesichert sein, um auf sich wandelnde Bedürfnisse junger Menschen reagieren zu können und ihnen einen sicheren Rückhalt zu schaffen.

Mit dem Jugendförderungsgesetz ermöglicht Niedersachsen diese Planungssicherheit und Handlungsfähigkeit der Jugendverbände. Hierüber werden sowohl Bildungsreferent*innen als auch Zuschüsse zu Verwaltungskosten der Verbände gewährt. Ein wichtiger Bestandteil ist dabei die Förderung von Bildungsmaßnahmen, da die Bildungsarbeit derzeit die Grundlage für die Landesförderung darstellt. Für die ehrenamtlich geprägte Jugendverbandsarbeit ist zudem von besonderer Bedeutung, dass über das Jugendförderungsgesetz der Verdienstausfall durch Aktivitäten beim Verband erstattet werden kann.

Es ist wichtig zu betonen, dass öffentliche finanzielle Förderung von freien Trägern Eigenleistungen erfordert, entweder aus dem Trägerhaushalt oder durch Teilnahmebeiträge. Höhere Eigenleistungen verringern die Abhängigkeit von öffentlichen Geldgebern, beschränken jedoch die Teilhabemöglichkeiten von jungen Menschen mit geringerem finanziellem Spielraum. Daher muss eine öffentliche Förderungsstruktur alle jungen Menschen berücksichtigen und auf die unterschiedlichen Organisationsformen der Jugendverbände reagieren können.

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