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Örtliche Jugendgruppen

Müssen nur dann eine Vereinbarung mit dem Jugendamt abschließen, wenn sie vom Jugendamt oder einer kreisangehörigen Gemeinde finanziell gefördert werden, die in die Finanzierung von Angeboten der Jugendarbeit einfließen. Das Jugendamt wird auf diese Jugendgruppen zukommen.