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Erfassungsjahr 2019

2019 ist das dritte Berichtsjahr der neuen Jugendarbeitsstatistik – im Laufe des Jahres wird das Landesamt für Statistik die Träger informieren, was zu tun ist. Da sich die Erhebung nicht wesentlich von der im Jahr 2015/2016 bzw. 2017 durchgeführten unterscheiden wird, sind die nachfolgenden Informationen weiterhin gültig.

Es sollen alle Maßnahmen gezählt werden, die 

  • mit öffentlicher Förderung 
  • von einem öffentlichen oder freien Träger der Jugendarbeit durchgeführt worden 
  • UND die inhaltlich §11 SGB VIII zuzurechnen sind oder bei denen es sich um Fortbildungsmaßnahmen für ehrenamtliche Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der anerkannten Träger nach §74 Abs. 6 SGB VIII handelt.

Angesichts der Vielzahl der Träger, die sich an der Erhebung beteiligen müssen, ist das keine ganz einfache Aufgabe. Mit dieser Info trägt der Landesjugendring dazu bei, die Statistik in den Jugendverbänden und Jugendgruppen umsetzbarer zu gestalten. 

In der PDF-Broschüre geben wir wichtige Informationen, die Broschüre wird bei Bedarf aktualisiert.

  • In diese Excelliste können während des Jahres die Maßnahmen eingetragen werden. Anfang 2018 können die Daten dann in die IDEV-Schnittstelle importiert werden.