Der Landesbeirat für Jugendarbeit hat im Dezember 2012 zwei Mustervereinbarungen beschlossen und empfiehlt den Jugendämtern auf dieser Basis Vereinbarungen mit den freien Trägern zu schließen.
Ergänzend gibt es im Bereich „Grundlagen” eine umfangreiche fachliche Einschätzungen des Landesbeirats, die den freien und öffentlichen Trägern bei der konkreten Umsetzung der gesetzlichen Regelungen nach § 72a SGB VIII zur besseren Einschätzung (Qualifikation, Sensibilisierung, Tätigkeitsbeschreibung, wer muss mit wem Vereinbarungen schließen,...) als Unterstützung dienen können.
Stand der Information: 10.01.2013