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Wahlalter 16 – auch bei Landtagswahlen!

Die Fraktionen von SPD und Bündnis90/Die Grünen im Niedersächsischen Landtag haben einen Gesetzesentwurf eingebracht, der zum Ziel hat, das aktive Wahlrecht bei Landtagswahlen auf 16 Jahre zu senken (Drucksache 17/4966). Da für diese Absenkung die Verfassung geändert werden muss, bedarf es einer 2/3 Mehrheit im Landtag. Aktuell wird die Gesetzesvorlage von der CDU-Fraktion abgelehnt, die FDP hat sich auf ihrem Landesparteitag für die Absenkung des Wahlalters auf 16 Jahre ausgesprochen.

Der Landesjugendring befürwortet die Absenkung des Wahlalters in seiner Stellungnahme deutlich.

Stand: 05.04.2016

Stellungnahme

  • Stellungnahme zum Wahlalter 16