Zwischenzeitlich haben sich die Kolleg-inn-en der Geschäftsstelle in ihren Homeoffice-Büros eingerichtet und wir haben die letzten Tage bereits intensiv auch zur Corona-Thematik gearbeitet.
Die Kolleg-inn-en der Geschäftsstelle sind per E-Mail und Skype zu erreichen. Die Kontaktdaten und Zeiten der Erreichbarkeit sind unter ljr.de/ansprechpersonen zu finden, bei Bedarf rufen die Kolleg-inn-en dann selbstverständlich auch telefonisch zurück. Der Versand von Publikationen aus unserem Shop ist daher zz. etwas eingeschränkt und es kommt zu Verzögerungen.
Die Niedersächsische Landesregierung hat bekannt gegeben, dass ab dem 18.03.2020 6:00 Uhr zunächst bis zum 18.04.2020 sämtliche Veranstaltungen verboten sind, auch Vereinsaktivitäten (mit mehr als 10 Personen) und private Versammlungen (mit mehr als 50 Personen) dürfen nicht mehr stattfinden. In den gemeinsamen Leitlinien von Bundesregierung und Bundesländern heißt es: "Zu verbieten sind: Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen im außerschulischen Bereich sowie Reisebusreisen..." – damit können faktisch so gut wie keine Angebote der Jugendarbeit mehr stattfinden. Der vorgeschlagene Text für die Allgemeinverfügung durch die Gesundheitsämter kann hier (PDF) eingesehen werden.
Viele Jugendgruppen und -verbände gehen mit dieser Situation kreativ um und entwickeln digitale Formate. Im Wiki auf dem Jugendserver Niedersachsen geben wir Tipps für Digitale Tools und stellen Praxisbeispiele vor: www.jugendserver-niedersachsen.de/wiki/digitalejugendarbeit – hier können weitere eingetragen werden!
Ab 24.03.2020 wird es zusätzlich zu den regulären Fristen wöchentlich – ab 30.03. immer zum Montag – möglich sein, Anträge für Projekte einzureichen, die kurzfristige Maßnahmen zur aktiven Gestaltung der Situation beinhalten. Frühester Starttermin dieser Projekte ist dann jeweils eine Woche nach Auslaufen der Antragsfrist – erstmalig also der 31.03.2020. Berechtigt für die Sonderantragsfristen sind dabei Aktivitäten, die einen unmittelbaren Bezug zur Situation aufweisen. Förderfähig sind also bspw. die bereits benannten (neuen) digitalen Formate, welche die Handlungsfähigkeit als Jugendgruppe, -verband oder -einrichtung ermöglichen oder auch eine entsprechende Weiterentwicklung bestehender Strukturen und Angebote. Die Programmstelle freut sich aber auch auf sonstige engagierte und kreative Ideen der Jugendarbeit in Niedersachsen zur Gestaltung und Bewältigung der Situation! Bei Fragen, sonstigen Klärungsbedarfen oder zur Unterstützung steht die Programmstelle gern via E-Mail und Skype aus dem Homeoffice zur Verfügung. Weitere Maßnahmen des Förderprogramms sind auf www.generationhochdrei.de zu finden.
Auf ljr.de/corona haben wir den aktuellen Stand und eine Einschätzung zu Stornokosten von Corona-bedingt abgesagten Veranstaltungen zusammengestellt. Das Land Niedersachsen hat klargestellt, dass Stornokosten bei der Landesförderung für die Jugendarbeit zuwendungsfähig sind.
Dennoch stehen die freien Träger der Jugendarbeit vor teilweise großen finanziellen Belastungen. Insbesondere die Veranstalter, die vor dem behördlichen Verbot von Veranstaltungen diese bereits abgesagt hatten, müssen ggf. Stornokosten zahlen und haben zugleich die Einnahmeausfälle der Teilnahmebeiträge. Massiv betroffen sind ebenfalls Bildungsstätten und Gruppenunterkünfte: Durch die Absage bspw. von schulischen Veranstaltungen bis zu den Sommerferien in vielen Bundesländern haben diese Einrichtungen auch über die aktuelle „Verbotsfrist“ hinaus deutliche Einnahmeausfälle und kaum liquide Eigenmittel. Die Situation von freien Trägern auf der kommunalen Ebene kann zz. noch nicht umfassend beurteilt werden.
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. hat daher bereits am 11.03.2020 die Einrichtung eines Notfallfonds für freie Träger der Jugendarbeit gefordert. Ein Bündnis fast aller Landesjugendringe hat sich zudem mit einem Appell an die Konferenz der Jugendministerien der Länder und des Bundes (JFMK) und die heute tagende AGJF (PDF) gewandt.
Der Landesjugendring sammelt entstehende Problemlagen und bemüht sich um Klärung und Unterstützung. Bitte sendet diese Hinweise per E-Mail an info[at]ljr.de
Unsere Webseite ljr.de/corona wird fortlaufend aktualisiert – sobald wir weitere Informationen haben, ergänzen wir diese dort. Weitere Informationen gibt es natürlich auch auf ljr.de, dem Jugendserver Niedersachsen und auf Facebook, Twitter und Instagram.