In den zurückliegenden 7 Monaten hat sich die Jugendarbeit wie auch die gesamte Gesellschaft unter dem Eindruck der Corona-Pandemie deutlich verändert. Und immer klarer wird auch: Das Corona-Virus wird auch in den kommenden Monaten, vielleicht Jahren, Auswirkungen auf Angebote und Methoden der Jugendarbeit haben und das Aufwachsen junger Menschen verändern.
In den ersten Monaten der Covid19-Pandemie war das politische Handeln verständlicherweise vor allem vom Krisenmanagement zur Eindämmung der Pandemie geprägt – doch nun ist es wichtig, die Weichen dafür zu stellen, dass Jugendliche auch während der Pandemie die Kernherausforderungen der Lebensphase Jugend – Qualifizierung, Verselbstständigung und Selbstpositionierung – gut bewältigen können. Dafür brauchen junge Menschen sowohl Freiräume zur Persönlichkeitsentwicklung als auch direkte persönliche Kontakte zu anderen (jungen) Menschen und Unterstützung in herausfordernden Lebenslagen.
Für das gelingende Aufwachsen junger Menschen dafür ist Kinder- und Jugendarbeit unverzichtbar – doch damit sie ihren gesellschaftlichen Aufgaben auch in den kommenden Pandemie-Monaten gerecht werden kann, bedarf es spezifischer Unterstützung durch das Land Niedersachsen und die Kommunen. Die präventiven Angebote der Kinder- und Jugendhilfe sind die zentrale Grundlage, um weitergehende Interventionen und Leistungen zu minimieren, das Kindeswohl zu schützen und so letztlich auch Kosten im System der Kinder- und Jugendhilfe zu sparen; dazu leistet auch die Kinder- und Jugendarbeit einen wesentlichen Beitrag.
Damit die Kinder- und Jugendarbeit ihren gesellschaftlichen Funktionen auch zukünftig gerecht werden kann, ist sie auf verstärkte politische und finanzielle Unterstützung angewiesen:
Durch die Einschränkungen im öffentlichen und privaten Leben durch die Verordnung zur Bekämpfung der Covid19-Pandemie sind junge Menschen in ihrer Lebenswelt teilweise stark eingeschränkt oder sehen sich mit besonderen Herausforderungen konfrontiert: Öffentliche und private Treffpunkte stehen nicht in dem Maße zur Verfügung, wie die jungen Nutzer*innen sie für eine gelungene, vielschichtige Entwicklung benötigen. Junge Menschen haben teilweise besondere Herausforderungen bei der Suche nach Ausbildungs- und Arbeitsplätzen und einige junge Menschen sind insbesondere in ihrem häuslichen Umfeld verstärkt Kindeswohlgefährdungen ausgesetzt.
Eine gute Jugendhilfeplanung reagiert auf besondere gesellschaftliche Situationen und nimmt diese zum Anlass, um den Bedarf zu überprüfen und Angebote ggf. anzupassen.
Viele Räume der Jugendarbeit – seien es Jugendzentren, Jugendclubs oder Vereinsräume – können bei Berücksichtigung der Hygienebestimmungen nicht oder nur sehr eingeschränkt genutzt werden: Teilweise befinden sich die Räume im Souterrain, können nur schlecht gelüftet werden oder sind so verwinkelt, dass auch Kleingruppen bei Wahrung der Abstände nicht zusammensitzen können. Dies erschwert die Durchführung der üblichen Angebote und Gruppenstunden und führt teilweise dazu, dass ganze Zielgruppen nicht mehr erreicht werden können. Um die Arbeit – auch die vorherige Beziehungsarbeit – fortsetzen zu können, bedarf es anderer Angebotsformen und einer „smarten“ Nutzung von Räumen: Die gemeinsame Nutzung von öffentlichen Räumen durch mehrere Gruppen, die Nutzbarmachung von Schulgebäuden, Sporthallen und Mehrzweckhallen für Zwecke der Jugendarbeit, das Schaffen von temporären regen- und schneesicheren öffentlichen Treffpunkten (z.B. in Zelten) und deren Nutzung für hinausreichende Jugendarbeit können hier gute Ansätze bieten.
Die Richtlinie über die Gewährung von Billigkeitsleistungen zur Unterstützung von Einrichtungen und Organisationen der Jugend- und Familienbildung- und -erholung war eine wichtige Unterstützung des Landes, mit der unbürokratisch und schnell u.a. den Trägern von Jugendbildungsstätten und Jugendherbergen geholfen wurde. Es ist jedoch absehbar, dass diese Einrichtungen bis mindestens Mitte 2021 unter größeren finanziellen Problemen leiden werden, da insbesondere auch die Buchungen der Einrichtungen für Klassenfahrten für 2021 zz. „auf Eis“ liegen. Um den Bestand der Einrichtungen abzusichern, ist aus Sicht des Landesjugendrings eine Verlängerung der Richtlinie bis zum 31.12.2021 und eine Bereitstellung entsprechender Fördermittel notwendig.
Ferner zeichnet sich in den Einrichtungen ein Investitionsstau ab: Durch die Pandemie wurden die Rücklagen der Träger, die für Investitionen vorgesehen waren, weitestgehend aufgebraucht. Dadurch fehlt nun auch das Geld, um notwendige Instandsetzungs- und Modernisierungsmaßnahmen vornehmen zu können. Eine Erhöhung der Investitionsförderung wäre hier ein wichtiger Schritt.
Die Träger der Kinder- und Jugendarbeit haben in den zurückliegenden Monaten viele neue Angebote im digitalen Raum entwickelt – solche Angebote können Veranstaltungen in Präsenz nicht ersetzen, aber sinnvoll ergänzen. Verbandlich wirkende Bildungsstätten, die verschiedene methodische Räume und Ausstattungen haben, sind wichtige „Offline“-Kristallisationspunkte der Jugendarbeit. Digitale Bildungsstätten, die sowohl den Anforderungen des Datenschutzes entsprechen als auch verschiedene Tools und Seminar-Formen ermöglichen, gibt es hingegen bislang nicht. Hier sollte das Land insbesondere die landesweiten freien Träger beim Aufbau solcher Angebote unterstützen.
Für das Jahr 2020 ist es dankenswerterweise im partnerschaftlichen Zusammenspiel zwischen dem Sozialministerium, dem Landesjugendamt und den Jugendverbänden gelungen, sehr kurzfristig Klarheit zu schaffen, dass die im Jahr 2020 erwirtschafteten Teilnahmetage nicht in die Berechnung der Zuschüsse nach dem JFG einfließen, sondern weiterhin die Vorjahre die Berechnungsgrundlage bilden sollen. Zudem wurden digitale Bildungsveranstaltungen als zuwendungsfähig erklärt. Diese Regelungen sollten für das Jahr 2021 fortgeschrieben werden.
Da die Durchführung von Präsenz-Veranstaltungen auch im Jahr 2021 stark von der kurzfristigen Entwicklung der Infektionszahlen abhängig sein wird, sollte zudem die Zahl der notwendigen Teilnehmer*innen an Bildungsseminaren auf 5 herabgesetzt und der Zuschuss pro Teilnahmetag auf bis zu 60€ heraufgesetzt werden, um den gestiegenen Kosten, z.B. für eine Unterbringung in Doppelzimmern, getrennte Anreise, einem höheren Betreuer*innen-Schlüssel, Rechnung zu tragen. Bei Webinaren sollte zudem die Möglichkeit geschaffen werden, die Mindestdauer von 6 Stunden an einem Tag zum Erreichen eines Teilnahmetages auf 2 Tage verteilen zu können.
Sollen die Gefährdungen für junge Menschen, die sich aus den eingangs beschriebenen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die Lebenssituation junger Menschen ergeben können, abgewendet werden, so bedarf es nach Auffassung des NLJHA einer verstärkten Sensibilität von Bezugspersonen (Fachkräfte der Kinder- und Jugendhilfe, Ehrenamtliche, Lehrkräfte, …) für mögliche Kindeswohlgefährdungen oder andere persönliche Problemlagen. Die Bezugspersonen sollten dann die betroffenen Kinder und Jugendlichen auch ohne Hürden an geeignete Beratungsstellen vermitteln können, dafür müssen die hier ggf. bestehenden Hürden abgebaut und tlw. Ressourcen ausgebaut werden. Insbesondere für den Bereich der Jugendarbeit fehlen oftmals geeignete und barrierearme Zugänge für Jugendleiter*innen und andere Engagierte, um sich in Verdachtsfällen Unterstützung durch Fachleute zu holen.
Sollte es im weiteren Verlauf der Pandemie noch einmal zu flächendeckenderen Schulschließungen und strengeren Kontaktbeschränkungen kommen, sind junge Menschen aus prekären Familienverhältnissen besonders bedroht. So stehen ihnen oftmals keine eigenen Zimmer oder eigene Computer zur Verfügung – die Lernmöglichkeiten sind dadurch ebenso eingeschränkt wie die Kontaktmöglichkeiten zu Freund*innen. Auch steigt wieder das Risiko, dass sie häusliche Gewalt erfahren und Schutzinstrumente nicht greifen können.
Für diese Situation sollte konzeptionell-organisatorisch vorgearbeitet werden: Im Zusammenspiel von Schulen, Lehrkräften, Bildungsstätten und Jugendleiter*innen könnte für betroffene junge Menschen eine Art temporäres Internat geschaffen werden, das Bildungs- und Freizeitchancen für diese Zielgruppe erhält und Kindeswohlgefährdungen im häuslichen Umfelde für diesen Zeitraum weitestgehend reduziert.