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Hinweise zum Datenschutz

Die Führungszeugnisse werden von den Jugendleiter-inne-n bei dem Jugendverband/der Jugendgruppe nur vorgelegt. Der Verband darf die Führungszeugnisse nicht kopieren oder gar das Original behalten.

Jede Jugendgruppe sollte eine Vertrauensperson bestimmen, die die Kontrolle der Führungszeugnisse übernimmt, dies kann ggf. auch eine Person beim Kreis- oder Landesverband sein. 

Der Jugendverband muss sich notieren: Wann das Führungszeugnis eingesehen wurde, an welchem Datum das Führungszeugnis ausgestellt wurde und das keine Vorstrafen vermerkt sind. Nach Beendigung des Engagements sind die Notizen zu vernichten bzw. die Daten zu löschen.

Sollte eine einschlägige Vorstrafe im Führungszeugnis auftauchen, darf dies nicht vermerkt werden, die Person darf aber für den Träger nicht tätig werden.