Qualifikation
Die Juleica bürgt für Qualität: Jede-r niedersächsiche Juleica-Inhaber-in hat eine Ausbildung nach festgeschriebenen Standards absolviert: Mindestens 50 Stunden haben sich alle mit Gruppenpädagogik, Aufsichtspflicht, Lebenswelten von Kindern und Jugendlichen, Methoden und vielen anderen Themenbereichen beschäftigt. Die Eltern können also ganz beruhigt ihr Kind an den verschiedenen Angeboten der Jugendarbeit teilnehmen lassen, wenn die Betreuer-innen die Juleica besitzen.
Legitimation
Die Juleica legitimiert die Inhaber-innen auch gegenüber öffentlichen Stellen, wie z.B. Informations- und Beratungsstellen, Jugendeinrichtungen, Polizei und Konsulaten.
Gesellschaftliche Anerkennung & Vergünstigungen
Jugendleiter-innen engagieren sich ehrenamtlich: Für ihre Tätigkeit erhalten sie i.d.R. keinen Cent. Als kleines Dankeschön für ihr Engagement sind daher mit der Juleica auch einige Vergünstigungen verbunden. Welche es vor Ort gibt, ist regional sehr unterschiedlich. Die Palette der Vergünstigungen reicht vom kostenlosen Eintritt ins Schwimmbad bis hin zu Ermäßigungen beim Kino-Besuch.
Voraussetzungen
Ehrenamtliche Mitarbeiter-innen, die für einen Träger der Jugendhilfe tätig sind, können die Juleica beantragen, wenn sie
- mindestens 16 Jahre alt sind.
- die Teilnahme an einer den Richtlinien entsprechenden Ausbildung nachweisen können.
Sie erhalten die Juleica über ihren Jugendverband, den Jugendring, andere freie Träger der Jugendhilfe oder das Jugendamt.
Beantragung der Juleica
Die Juleica wird online beantragt. Der Online-Antrag ist direkt auf juleica-antrag.de zu stellen.