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Landesbeirat für Jugendarbeit

Der Landesbeirat für Jugendarbeit fördert auf Grundlage des Jugendförderungsgesetzes die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlungen und berät das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit.

Auszug aus dem Jugendförderungsgesetz
In der Fassung vom 15. Juli 1981, zuletzt
geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 16.12.2014 (Nds. GVBl. S. 431)


Abschnitt III
Landesbeirat für Jugendarbeit

§ 15
Zusammensetzung

(1) Beim Fachministerium wird ein Landesbeirat für Jugendarbeit gebildet. Der Landesbeirat besteht aus:

   Vertretern des Landesjugendringes,
2    Vertretern der nicht im Landesjugendring vertretenen
      anerkannten Träger der Jugendarbeit,
   Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Politischer Jugend,
   Vertreter des Landesschülerrats,
1    Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien
      Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
   Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
1    Vertreter der nach § 9 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und 
      Jugendhilfegesetzes betimmten Behörden,
   Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter
      der Länder Niedersachsen und Bremen, je
   Vertreter der Fraktionen des Niedersächsischen
      Landtags und
   in der Jugendarbeit erfahrenen und fachlich qualifizierten
      Persönlichkeiten.
Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen.

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Weitere Infos:

Vorsitzende des LBR: Jens Beuker DLRG-Jugend Niedersachsen (Landesjugendring Nds. e.V.)

Die Geschäftsführung für das Gremium wird vom Landesjugendring Niedersachsen e.V. wahrgenommen. (Konstitutierende Sitzung am 9.04.2018)