Der Landesbeirat für Jugendarbeit fördert auf Grundlage des Jugendförderungsgesetzes die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlungen und berät das niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit.