Jugendarbeit und Jugendhilfe sind zu einem großen Teil auch kommunale Aufgaben. Eine landesweite Steuerung und Qualitätssicherung sowie das Setzen von neuen Impulsen sind unabdingbar, doch gilt es, dies vor Ort mit Inhalten und Aktionen zu füllen. Zu einigen Aspekten daher hier weitergehende Informationen.
Die Hauptaufgabe der Jugendhilfe ist die Herstellung bzw. Sicherung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Dabei kommt der Jugendhilfeplanung eine wichtige Funktion zu. Die Jugendhilfeplanung wird vom Kinder- und Jugendhilfegesetz als verbindlicher und kontinuierlicher Prozesse für alle Jugendämter vorgeschrieben. Konkret schreibt das Gesetz vor
An diesem Prozess sind die freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig und in allen Phasen der Planung zu beteiligen.
Soweit die Theorie – in der Praxis sieht die Jugendhilfeplanung von Jugendamt zu Jugendamt sehr unterschiedlich aus: Mal hat das Jugendamt den Plan einmal geschrieben und das Thema damit abgeschrieben, mal gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, über die die freien Träger tatsächlich in einen dauerhaften Prozess eingebunden sind, und die Jugendhilfeplanung trägt dazu bei, die Jugendarbeitslandschaft zu befruchten und neue Ansätze zu erproben.
Auch für Jugendverbände und kommunale Jugendringe ist die Mitwirkung am Jugendhilfeplanungs-Prozess sinnvoll. Schließlich wird dort nicht nur die aktuelle Situation beleuchtet, sondern es werden auch die politischen Ziele der Jugendhilfe für die kommenden Jahre festgelegt.
Der Jugendhilfeausschuss besteht im Gegensatz zu anderen kommunalen Ausschüssen nicht nur aus Ratsfrauen und –herren bzw. Kreistagsabgeordneten. 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder entstammen dem Parlament, die anderen 2/5 werden von den freien Trägern vorgeschlagen und durch das Parlament gewählt. Zwei bzw. drei Plätze, die für die freien Träger vorbehalten sind, sind den Trägern der Jugendarbeit zugedacht.
Und nicht nur das kennzeichnet die Sonderrolle, die diesem Ausschuss zukommt. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz hat das Jugendamt „zweigliedrig” angelegt. Auf der einen Seite gibt es die Verwaltung d.h. die Mitarbeiter-innen des Kreises/der Stadt), auf der anderen Seite das politische Beschlussgremium – nämlich den Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss kann nicht nur über die Arbeitsweisen des Jugendamtes entscheiden, sondern auch über dessen Budget verfügen und im Rahmen der Haushaltsberatungen eigene Schwerpunkte setzen.
Jugendverbände und kommunale Jugendringe sollten unbedingt im Jugendhilfeausschuss vertreten sein, damit sie die Interessen aller Jugendverbände und der Kinder und Jugendlichen wirkungsvoll im kommunalpolitischen Raum vertreten können.