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Kritische Anmerkungen zur kommunalen Jugendförderung

Die Förderung der örtlichen Angebote der Jugendarbeit ist die Aufgabe der Kommunen, wie die Darstellungen zum Rechtsanspruch deutlich machen. Leider ist jedoch festzustellen, dass diese Förderung vor Ort in Niedersachsen sehr unterschiedlich aussieht. 

In den Sitzungen, Gesprächen und in individuellen Beratungssituationen wurden uns immer wieder kritische Aspekte dargestellt: 

In einigen Landkreisen fördert nur der Landkreis, in anderen nur die Kommunen im Landkreis, in anderen wiederum beide. Manchmal hängt es auch noch von der Art der Maßnahme ab oder aus wie vielen Kommunen die Teilnehmenden kommen. Hier hilft leider nur ein Blick in die Förderrichtlinien oder der Kontakt zum Jugendamt. Nach Auffassung des Landesjugendrings wäre es sinnvoll, die Förderung für örtliche Maßnahmen, Angebote und Einrichtungen der Jugendarbeit auf der Ebene der Jugendämter (also Landkreise/kreisfreie Städte) zu belassen. Sofern kreisangehörige Kommunen über eigene Jugendämter verfügen, sollten die Richtlinien harmonisiert werden und Regelungen getroffen werden, die Maßnahmen mit Teilnehmer-innen aus mehr als einem Jugendamt unbürokratisch verfahren werden kann.

Antragsfristen gestalten sich von Richtlinie zu Richtlinie sehr unterschiedlich: Teilweise müssen Anträge über größere Summen bereits im Herbst des Vorjahres gestellt werden, teilweise genügt die Beantragung kurz vor Beginn der Maßnahme. Lange Vorlauffristen werden der Praxis der Jugendarbeit nicht gerecht und verhindern es, kurzfristig auf Bedarfe von jungen Menschen und die Dynamik in der Jugendarbeit reagieren zu können. 

Leider wurden in vielen Kommunen die Fördersätze seit vielen Jahren nicht angepasst. So hinken z.B. die Tagessätze bei der Förderung von Freizeiten den Kostensteigerungen hinterher. Hier bedarf es dringend einer deutlichen Erhöhung der Fördersätze. Doch nicht nur diese müssen angepasst werden: Auch die insgesamt zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel müssen angehoben werden so dass sichergestellt werden kann, dass auch Projekte, die erst später im Jahr beantragt werden, gefördert werden können. Hier wird uns immer wieder von Problemen berichtet. 

Insbesondere angesichts der geringen Förderbeträge steht der bürokratische Aufwand für die Beantragung der Fördermittel oftmals in einem schlechten Verhältnis zur Zuschusshöhe. Neben der Erhöhung der Fördersätze ist daher die Entbürokratisierung der Förderung eine wesentliche Form der Unterstützung für ehrenamtliche Jugendleiter-innen. Hier sollte kritisch hinterfragt werden, welche Belege benötigt werden und ob z.B. Berichte erforderlich sind.

Wenn eine Jugendgruppe, z.B. den Förderbedarf für eine Freizeit vor der Maßnahme angemeldet hat, dann muss der Förderbetrag dieser Gruppe verbindlich zugesagt werden. Die Praxis, dass erst nach Abschluss der Maßnahme und mit Vorlegen des Verwendungsnachweises die Förderhöhe mitgeteilt wird, erschwert die Planung der Maßnahme und belastet ggf. die klammen Vereinskassen oder führt zu höheren Teilnahmebeiträgen. 

Immer wieder gibt es Schwierigkeiten bei der Förderung von Maßnahmen mit Teilnehmenden aus verschiedenen Landkreisen (Sitz des Trägers, Mindest-Teilnahmezahlen pro Kreis). Hier sollten die kommunalen Zuschussgeber ein Interesse daran haben, dass für Jugendliche aus ihrem Zuständigkeitsbereich Angebote gemacht werden und diese auch dann fördern, wenn z.B. der Sitz des Trägers im Nachbarlandkreis ist, weil die Grenzen des Kirchenkreis nicht mit denen des politischen Kreises übereinstimmt oder weil eine Maßnahme von einem Bezirksverband angeboten wird. 

Insgesamt wäre es daher wünschenswert, Förderrichtlinien anzugleichen, die kommunale Förderung auf der Ebene der Landkreise/kreisfreien Städte zu bündeln, bürokratische Hürden abzubauen und auch jugendamtsübergreifende Maßnahmen stärker zu fördern. Dabei bedarf es höherer Fördersätze und einer besseren finanziellen Ausstattung der Fördertöpfe.