Ja. Seitens des Nds. Sozialministeriums und des NLJA gibt es seit dem 18.03.2020 eine Klarstellung, dass bei Landesförderungen Stornokosten zuwendungsfähig sind:
„Soweit es bei vom Land Niedersachsen durch das MS/LS – Landesjugendamt in den Bereichen der Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, Jugendschutz und Kinderschutz geförderten Veranstaltungen, Angeboten, Projekten etc. aufgrund des Coronavirus zu Ausfällen, Unmöglichkeit der Durchführung, Anreise (z. B. wegen Quarantäne) etc. kommt und Storno-/ oder anderweitige Ausfallkosten entstehen, können diese aufgrund der Ausnahmesituation im Rahmen der gewährten Zuwendung als zuwendungsfähige Ausgaben anerkannt und abgerechnet werden. Die Entscheidung über die Anerkennung und Einordnung der Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben steht im Ermessen der Bewilligungsbehörde.
Eine Anerkennung der Zuwendungsfähigkeit von Ausgaben kommt grundsätzlich nur dann in Betracht, soweit die Zuwendungsempfänger die Ausgaben nicht aus Eigenmitteln aufbringen können (Subsidiaritätsprinzip). Außerdem sind vorher alle Möglichkeiten einer möglichst kostenfreien oder -günstigen Stornierung in Anspruch zu nehmen, um die Kosten zu reduzieren. Dies ist entsprechend zu dokumentieren und von den Zuwendungsempfängern für eine Prüfung vorzuhalten. Die Ausgaben sind entsprechend im Verwendungsnachweis nachzuweisen.
Der Einsatz von digitalen Formaten als Ersatz ist ausdrücklich gewünscht. Der Einsatz von digitalen Formaten für durchzuführende Fortbildungsveranstaltungen im Bereich Juleica wird befürwortet. Für die Juleica-Ausbildung kommt der Einsatz von digitalen Formaten auch wie bisher nicht in Betracht.“
Anmerkung: Nach Rücksprache mit dem NLJA dürfen einzelne Bestandteile/Einheiten der Juleica-Ausbildung, die methodisch dafür geeignet sind (z.B. Öffentlichkeitsarbeit, Rechte & Pflichten), online durchgeführt werden.