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Bildung in der Jugendarbeit

Die Bildungsdiskussion innerhalb des Landesjugendrings und seiner Mitgliedsverbände wird einerseits durch die Ergebnisse der PISA-Studie, andererseits und in Folge durch den Diskurs um das Verhältnis bzw. die Zusammenarbeit von Jugendarbeit und Schule geführt.

Unser jugendverbandliches Selbstverständnis von Bildung als freiwillig, partizipatorisch (Mitbestimmung und -gestaltung), integrativ, selbstbestimmt, gruppen- und prozessorientiert bestimmt dabei unsere Diskussion und unsere Position, die wir selbstbewusst nach außen vertreten.

Das Bildungsverständnis des Landesjugendrings wurde am 07.10.2003 anlässlich eines Workshops im Kultusministerium festgehalten:

Unter Bildung verstehen wir den Prozess der Entwicklung der Fähigkeit, das eigene Leben im gesellschaftlichen und zwischenmenschlichen Zusammenhang kompetent und befriedigend zu gestalten. Dieser Prozess endet nicht mit dem Erreichen eines bestimmten Lebensjahres, sondern gilt für alle Altersphasen und Entwicklungsstufen. Entsprechend gehört auch die Entwicklung der Bereitschaft dazu, die eigenen Handlungsfähigkeiten auszuweiten und den sich stets neu stellenden Entwicklungsaufgaben aktiv entgegenzutreten.

Vier Kompetenzbereiche sind dabei von besonderer Bedeutung:

  1. Selbstbestimmung und Selbstverständigung: Es geht um den bewussten und reflektierten Umgang mit den eigenen Erfahrungen, Wünschen und Einsichten, dem eigenen Selbstverständnis, der eigenen Weltsicht und den eigenen sozialen Beziehungen.
  2. Mitbestimmung und Mitgestaltung: Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft, an den gesellschaftlichen Lebensbedingungen teilzuhaben und sich in verantwortlicher Weise an der Gestaltung dieser Bedingungen zu beteiligen.
  3. Solidarität und Solidarisierung: Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft zur Solidarität mit denjenigen, die strukturell benachteiligt sind und ausgeschlossen werden (was unter körperlichen Verletzungen Leidende ebenso meint wie unter psychischen Belastungen und/oder moralischen Kränkungen Leidende). Mit Solidarisierung ist das aktive Bemühen gemeint, gemeinsam mit den Betroffenen und anderen Interessierten die Ursachen von Leiden aufzudecken, es schrittweise abzubauen und schließlich zu überwinden.
  4. Aktive soziale und gesellschaftliche Verantwortungsübernahme: Es geht um die Fähigkeit und Bereitschaft zur aktiven Verantwortungsübernahme für die Schaffung von Lebensbedingungen, die ökologisch verantwortbar, ökonomisch und sozial gerecht, die politisch demokratisch und kulturell freiheitsfördernd sind.

Eine so verstandene Bildung

  • muss Bildung für alle sein, wenn sie tatsächlich als demokratisches Bürgerrecht und als eine Bedingung der Selbstbestimmung anerkannt wird.
  • muss einen verbindlichen Kern des Gemeinsamen haben, d.h. Bildung muss als Aneignung der die Menschen gemeinsam betreffenden Frage- und Problemstellungen verstanden werden, wenn Mitbestimmungs- und Solidaritätsprinzip eingelöst werden sollen.
  • muss Bildung in allen Grunddimensionen menschlicher Interessen und Fähigkeiten sein, sofern das Grundrecht auf die „freie Entfaltung der Persönlichkeit“ gewährleistet werden soll.

Jugendarbeit & Schule

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