Das Ziel von Mädchenpolitik ist und bleibt die öffentliche Wahrnehmung von Mädchen und die Gestaltung mädchengerechter Verhältnisse! In dem Förderprogramm „Lebensweltbezogene Mädchenarbeit“ gilt es, die unterschiedlichen Lebens- und Problemlagen der Mädchen zu berücksichtigen, d.h. genau hinzuschauen, was wir in der Lebenswelt der Mädchen und jungen Frauen vorfinden. Dabei ist einer Stigmatisierung und Mädchen und jungen Frauen als Opfer bzw. marginalisierte Gruppe entgegen zu wirken. Hier ist von Bedeutung, unterschiedliche Dimensionen in den Blick zu bekommen, z.B.:
„Das Förderprogramm soll an den vorgesehenen Standorten in Niedersachsen umgesetzt werden. Räumlich zentral gelegen ist die Vernetzungsstelle einzurichten. Der Vernetzungsstelle obliegt in Zusammenarbeit mit den Standorten die landesweite Umsetzung eines innovativen, mädchenspezifischen, lebensweltbezogenen Konzeptes, dessen Aufgaben und Ziele mit der o. g. Ausschreibung definiert sind. Die Standorte handeln selbstständig, verpflichten sich jedoch zur Kooperation. (...) Im Rahmen eines Wirkungsdialogs ist die qualitative Weiterentwicklung innerhalb der Laufzeit, unterstützt durch eine Selbstevaluation, zu verfolgen. Die Vernetzungsstelle ist Ansprechpartnerin in allen inhaltlichen, konzeptionellen und organisatorischen Fragen. Sie bildet im Gesamtgefüge die zentrale Koordinierung und erfüllt überregionale Aufgaben im Sinne von § 85 Abs.2 Nr. 3 SGB VIII. Die jeweiligen Träger an den Standorten sollen im Zusammenwirken mit anderen Institutionen ihr vorgeschlagenes Konzept mädchenspezifischer Arbeit erproben und umsetzen. (...) Daneben obliegt den Referentinnen bei den Jugendverbänden die Durchführung von eigenen Projekten im jeweiligen Arbeitsschwerpunkt sowie die Sensibilisierung von Entscheidungsträgern und Fachkräften für die Erfordernisse einer geschlechtsdifferenzierten Arbeit, einschließlich der Beratung und Initiierung von Fortbildungen zum Arbeitsschwerpunkt. Die Referentinnen bei anderen freien Trägern der Jugendhilfe sowie bei den öffentlichen Jugendhilfeträgern verfolgen die Konzeptentwicklung und Durchführung übergreifender Projekte in der Region sowie die Sensibilisierung der kommunalen Gremien, der pädagogischen und anderen Fachkräfte des Trägers und der Kooperationspartner-innen und -partner vor Ort für lebensweltbezogene, mädchenspezifische Belange, einschließlich der Beratung und Initiierung von Fortbildungen.“ Aus dem Erlass (MS vom 7.6.2002): Im Unterschied zum Vorgängerinnen-Projekt gibt es im neuen Förderprogramm keine generellen Zuständigkeiten für die Mädchenarbeit in den vier Regierungsbezirken.
Die Arbeit vollzieht sich in den jeweiligen Wirkungskreisen der 15 Standorte und ist durchzahlreiche Anforderungen und Ansprüche geprägt. Diese sind:
Mit der Abwicklung und Ergebnissicherung ist die Bezirksregierung Hannover, Dez. 407 – Niedersächsisches Landesjugendamt – beauftragt. Mit der Wahrnehmung dieser Aufgaben ist auch die Steuerungsgruppe (MS, NLJA, Vernetzungsstelle/Landesjugendring Niedersachsen e.V., ggf. ergänzt durch externe Beraterinnen) befasst. Diese fachliche Begleitung ist notwendig, um das Verfahren der prozesshaften Evaluation und Qualitätsentwicklung im Dialog zwischen Politik, Bewilligungsbehörde und Träger-innen zu entwickeln. Der Wirkungsdialog ist bislang in Niedersachsen noch nicht praktiziert und selbst bundesweit liegen nur exemplarische Erfahrungen vor. So werden in der Steuerungsgruppe unter Berücksichtigung der verschiedenen Interessen der Programmbeteiligten und mit Unterstützung externer Beraterinnen die fachlichen Fragen bearbeitet – damit klarer wird, ob und wie ein Programm, welches nahezu alle Jugendhilfefelder, vielfältige Arbeitsschwerpunkte, neue Regionen und Bedingungen vereint, mit halben Stellen diese Aufgaben bewältigen kann.