Nach Inkrafttreten des neuen Tarifvertrags für Angestellte des Landes Niedersachsen (TV-L) sah es zunächst so aus, dass die Lohnfortzahlung für Angestellte gestrichen würde, die sich ehrenamtlich als Teamer-in bei Maßnahmen der Jugendarbeit oder des Jugendsports engagieren und dafür eine zusätzliche Arbeitsbefreiung in Anspruch nehmen. Ein Erlass des Niedersächsischen Finanzministeriums schafft nun Klarheit:
Auch zukünftig kann die Regelung, die für Beamte im Landesdienst gilt (§4 Abs. 2 Satz 2 der Nds. Sonderurlaubsverordnung), auch für Angestellte angewendet werden.
Damit kann auch zukünftig Arbeitsbefreiung unter Fortzahlung der Bezüge gewährt werden.