Die Niedersächsische Landesregierung hat in ihrer Kabinettssitzung am 23.10.2006 beschlossen, dass das Landesjugendamt (NLJA) und somit auch der Landesjugendhilfeausschuss zum 01.01.2007 aufgelöst werden soll, dieses Vorhaben wurde vom Landtag mit dem Haushaltsbegleitgesetz zum Haushalt 2007 beschlossen.
Dadurch wurde der Fachbereiche "überregionale Koordinierung und Planung" dem Sozialministerium und der Fachbereich "Tageseinrichtungen und Tagespflege für Kinder" dem Kultusminsterium zugeschlagen.
Als nachgeordnete Behörde hat das Sozialministerium das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie mit der Wahrnehmung Aufgaben des bisherigen Fachbereichs "überregionale Koordinierung und Planung" beauftragt, dort liegt die Zuständigkeit bei der Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie.
Seit dem 01.01.2007 werden die bisherigen Aufgaben des Landesjugendamtes für den Bereich der Jugendarbeit also durch das
Niedersächsische Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
Außenstelle Hannover
Fachgruppe Kinder, Jugend und Familie
Postfach 203
30002 Hannover
wahrgenommen. Die bisherigen Mitarbeiter-innen des NLJA arbeiten nun in dieser Fachgruppe und sind weiterhin unter den bekannten Telefonnummern zu erreichen.
Auch der Niedersächsische Landesjugendhilfeausschuss wurde in diesem Zuge aufgelöst, an seine Stelle ist der Landesbeirat für Kinder- und Jugendhilfe getreten.
Der Hauptausschuss des Landesjugendrings hat sich in seiner Sitzung am 05.09.2006
mit dem Thema befasst und eine Stellungnahme beschlossen.
![]() | Der Beschluss des LJR-Hauptausschusses zur geplanten Auflösung des Landesjugendamtes (Sitzung vom 05.09.2006) |
pm_nlja_aufloesung24102006.pdf Pressemitteilung des LJRs als Reaktion auf den Kabinettsbeschluss vom 23.10.2006. |