Nachdem zunächst mit der Abschaffung des Landesjugendamtes auch der Landesjugendhilfeausschuss beseitigt wurde, entstand ersatzweise neben dem im JFG verankerten Landesbeirat für Jugendarbeit ein weiterer Beirat für den Bereich der Jugendhilfe. Nun verdichten sich die Anzeichen, dass die Co-Existenz dieser beiden Beiräte offenbar auf tönernen Füßen steht. Diese Befürchtungen werden von CDU und FDP klar bestätigt: Mit fast identischem Wortlaut sprechen sich deren Fraktionen dafür aus, nur ein einziges Gremium als Ansprechpartner im Bereich der Jugendarbeit beizubehalten und votieren für eine Zusammenlegung der beiden Beiräte. Diejenigen, die bei der Fusion ausscheiden, sollen jedoch weiterhin einbezogen werden – wie, darüber schweigen sich die Regierungsfraktionen aus. – Im September war die CDU übrigens noch der Ansicht, dass die freien Träger durch die Vertretung in den beiden Landesbeiräten angemessen beteiligt seien; jetzt scheint ein Beirat allein den Landesjugendhilfeausschuss ersetzen zu können (s. korrespondenz 102).
Für SPD und Grüne ist eine Fusion kein Thema, wollen sie doch vielmehr zurück zum 2006 beseitigten Landesjugendhilfeausschuss, der auf eine neue gesetzliche Grundlage gestellt und in seinen Kompetenzen gestärkt werden soll. Als Begründung führt die SPD u.a. an, der Landesbeirat für Jugendhilfe sei in Zusammensetzung und Aufgabenstellung abhängig vom Wohlwollen der jeweiligen Landesregierung.