Der Landesbeirat für Jugendarbeit fördert auf Grundlage des Jugendförderungsgesetzes die Entwicklung der Jugendarbeit durch Gutachten, Untersuchungen und Empfehlungen und berät das Ministerium für Frauen, Arbeit und Soziales in grundsätzlichen Fragen der Jugendarbeit.

Auszug aus dem
Jugendförderungsgesetz
In der Fassung vom 15. Juli 1981 (Nd. GVBl. S. 199),
zuletzt geändert durch Art. IV des Gesetzes vom
04.12.2007 (Nds. GVBl. Nr. 37/2007, S. 663)
Abschnitt III
Landesbeirat für Jugendarbeit
§ 15
Zusammensetzung
(1) Beim Fachministerium wird ein Landesbeirat für Jugendarbeit gebildet. Der Landesbeirat besteht aus:
3 Vertretern des Landesjugendringes,
2 Vertretern der nicht im Landesjugendring vertretenen
anerkannten Träger der Jugendarbeit,
1 Vertreter der Arbeitsgemeinschaft Politischer Jugend,
1 Vertreter des Landesschülerrats,
1 Vertreter der Landesarbeitsgemeinschaft der Freien
Wohlfahrtspflege in Niedersachsen,
1 Vertreter der kommunalen Spitzenverbände,
1 Vertreter der nach § 9 Abs. 2 Satz 1 des Gesetzes zur Ausführung des Kinder- und
Jugendhilfegesetzes betimmten Behörden,
1 Vertreter der Arbeitsgemeinschaft der Jugendämter
der Länder Niedersachsen und Bremen, je
1 Vertreter der Fraktionen des Niedersächsischen
Landtags und
2 in der Jugendarbeit erfahrenen und fachlich qualifizierten
Persönlichkeiten.
Für jeden Vertreter ist ein Stellvertreter zu benennen.
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Weitere Infos:
Vorsitzende des LBR: Barbara Grill (Landesjugendring Nds. e.V.)
Die Geschäftsführung für das Gremium wird vom Landesjugendring Niedersachsen e.V. wahrgenommen. (Konstitutierende Sitzung am 17.04.2008)