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Jugendhilfeplanung

Die Hauptaufgabe der Jugendhilfe ist die Herstellung bzw. Sicherung von positiven Lebensbedingungen für Kinder, Jugendliche und Familien. Dabei kommt der Jugendhilfeplanung eine wichtige Funktion zu. Die Jugendhilfeplanung wird vom Kinder- und Jugendhilfegesetz als verbindlicher und kontinuierlicher Prozesse für alle Jugendämter vorgeschrieben. Konkret schreibt das Gesetz vor

  1. den Bestand an Einrichtungen und Diensten festzustellen,
  2. den Bedarf unter Berücksichtigung der Wünsche, Bedürfnisse und Interessen der jungen Menschen und der Personensorgeberechtigten für einen mittelfristigen Zeitraum zu ermitteln und
  3. die zur Befriedigung des Bedarfs notwendigen Vorhaben rechtzeitig und ausreichend zu planen; dabei ist Vorsorge zu treffen, dass auch ein unvorhergesehener Bedarf befriedigt werden kann.

An diesem Prozess sind die freien Träger der Jugendhilfe frühzeitig und in allen Phasen der Planung zu beteiligen.

Soweit die Theorie – in der Praxis sieht die Jugendhilfeplanung von Jugendamt zu Jugendamt sehr unterschiedlich aus: Mal hat das Jugendamt den Plan einmal geschrieben und das Thema damit abgeschrieben, mal gibt es verschiedene Arbeitsgruppen, über die die freien Träger tatsächlich in einen dauerhaften Prozess eingebunden sind, und die Jugendhilfeplanung trägt dazu bei, die Jugendarbeitslandschaft zu befruchten und neue Ansätze zu erproben.

Auch für Jugendverbände und kommunale Jugendringe ist die Mitwirkung am Jugendhilfeplanungs-Prozess sinnvoll. Schließlich wird dort nicht nur die aktuelle Situation beleuchtet, sondern es werden auch die politischen Ziele der Jugendhilfe für die kommenden Jahre festgelegt.