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Jugendhilfeausschuss

Der Jugendhilfeausschuss besteht im Gegensatz zu anderen kommunalen Ausschüssen nicht nur aus Ratsfrauen und –herren bzw. Kreistagsabgeordneten. 3/5 der stimmberechtigten Mitglieder entstammen dem Parlament, die anderen 2/5 werden von den freien Trägern vorgeschlagen und durch das Parlament gewählt. Zwei bzw. drei Plätze, die für die freien Träger vorbehalten sind, sind den Trägern der Jugendarbeit zugedacht.

Und nicht nur das kennzeichnet die Sonderrolle, die diesem Ausschuss zukommt. Das Kinder- und Jugendhilfegesetz hat das Jugendamt „zweigliedrig” angelegt. Auf der einen Seite gibt es die Verwaltung d.h. die Mitarbeiter-innen des Kreises/der Stadt), auf der anderen Seite das politische Beschlussgremium – nämlich den Jugendhilfeausschuss. Der Jugendhilfeausschuss kann nicht nur über die Arbeitsweisen des Jugendamtes entscheiden, sondern auch über dessen Budget verfügen und im Rahmen der Haushaltsberatungen eigene Schwerpunkte setzen.

Jugendverbände und kommunale Jugendringe sollten unbedingt im Jugendhilfeausschuss vertreten sein, damit sie die Interessen aller Jugendverbände und der Kinder und Jugendlichen wirkungsvoll im kommunalpolitischen Raum vertreten können.

Download-Tipp

Eine Dokumenation der Veranstaltung "Im Jugendhilfeausschuss punkten!" bietet viele Informationen und Tipps zur Arbeit im Jugendhilfeausschuss und kann unter Veranstaltungen heruntergeladen werden.