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Der Hauptausschuss...

leerer Sitzungsraum Landesjugendring (LJR) Niedersachsen

Der HA besteht aus je einem/einer bevollmächtigten Vertreter-in der Mitgliedsorganisationen und dem Vorstand. Der Vorstand und der Geschäftsführer bzw. die Geschäftsführerin haben beratende Stimmen. Neben dem/der stimmberechtigten Vertreter-in ist der Stellvertreter bzw. die Stellvertreterin an den Sitzungen des Hauptausschusses teilnahmeberechtigt.

Bei der Zusammensetzung des Hauptausschusses ist ein zahlenmäßig ausgewogenes Verhältnis von Frauen und Männern anzustreben.

Die Aufgaben des Hauptausschusses können in der Satzung nachgelesen werden.