Wer in den letzten Wochen die Nachrichten verfolgt hat, kam um ein Thema nicht herum: Der sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen bzw. sexualisierte Gewalt an den Schutzbefohlenen durch pädagogische Fachkräfte und Priester war fast täglich ein Thema in den Nachrichtensendungen, Zeitungen und auf den Webseiten.
Die plötzliche Brisanz des Themas hat auch auf Seiten der PolitikerInnen hektische Reaktionen ausgelöst. So gab es kürzlich einen "Runden Tisch" mit VertreterInneN verschiedener Organisationen, um solche Überfälle zukünftig möglichst auszuschließen und Kinder und Jugendliche besser zu schützen.
Dazu positioniert sich der Landesjugendring Niedersachsen wie folgt:
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. und die in ihm zusammengeschlossenen Jugendverbände begrüßen es, dass weitere Maßnahmen zur Verbesserung der Prävention vor sexualisierter Gewalt auch in der Kinder- und Jugendarbeit vereinbart werden sollen. Die Jugendverbände wollen ihre Erfahrung hier aktiv einbringen. Bereits vorhandene, umfassende Präventionskonzepte müssen aufgegriffen und ihre Verbreitung, ihre breite Umsetzung und Weiterentwicklung unterstützt werden.
Vor dem Hintergrund der positiven Erfahrungen mit Projekten zur Prävention sexualisierter Gewalt und zur Sensibilisierung bei Kindeswohlgefährdungen sprechen sich der Landesjugendring und die Jugendverbände deutlich gegen die Einführung eines verpflichtenden Führungszeugnisses für Jugendleiter-innen aus.
Das gelingende Aufwachsen aller Kinder und Jugendlichen zu befördern und zu unterstützen ist eine der Hauptaufgaben der Jugendarbeit. Kinder und Jugendliche sollen durch die Angebote der Jugendarbeit gestärkt und ihre Persönlichkeitsentwicklung soll gefördert werden. Dazu gehört auch die körperliche und seelische Unversehrtheit der Kinder und Jugendlichen (Kindeswohl).
Die öffentliche Diskussion des Themas Kindeswohlgefährdung und die Änderungen im KJHG (§ 72a KJHG, § 8a KJHG) haben in den vergangenen Jahren zu einer erhöhten Sensibilität aller Träger der Jugendhilfe geführt. So wurden z.B. bei den öffentlichen Trägern Ansprechpartner-innen für Verdachtsfälle auf Kindeswohlgefährdung ausgebildet.
In vielen Landkreisen gibt es in der Zwischenzeit entsprechende Präventionskonzepte; Ziel aller Träger der Kinder- und Jugendarbeit muss es sein, dass es solche aufeinander abgestimmte Präventionskonzepte, die der jeweiligen Trägerstruktur angemessen sind, flächendeckend gibt. Bei der Erstellung eines Präventionskonzeptes sollten neben der Frage von Führungszeugnissen auch andere Punkte in Betracht gezogen werden. Darüber hinaus sind gesetzliche Instrumente besser auszuschöpfen und zu nutzen.
Schon jetzt gibt es in Jugendverbänden vielfältige und umfassende Maßnahmen zum Schutz des Wohles von Kindern und Jugendlichen.
Das Thema Kindeswohl ist unter anderem Bestandteil der Juleica-Ausbildung. Dadurch werden die Ehrenamtlichen in der Jugendarbeit frühzeitig, flächendeckend und umfassend für das Thema sensibilisiert.
In einigen Jugendverbänden wird darüber hinaus der Erhalt der Juleica an die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtung gebunden, die u.a. sexualisierter Gewalt vorbeugen soll. Diese schließt sich der intensiven inhaltlichen Diskussion in der Juleica-Schulung an und hat zudem durch die Unterschrift fü̈r die/den Jugendlichen eine hohe Verbindlichkeit.
Neben die individuelle Selbstverpflichtung des/der Ehrenamtlichen kann die Selbstverpflichtung eines gesamten Jugendverbandes gestellt werden. Wichtig ist hier insbesondere die Erarbeitung von klaren Handlungsleitlinien, die sicherstellen, dass der (sexuellen) Gewalt an Kindern und Jugendlichen nachgegangen wird, Opfer geschützt und Täter-innen bestraft werden.
Um Kinder und Jugendliche zu schützen, ist es nach Ansicht des Landesjugendrings notwendig, dass
Die jahrelange Erfahrung mit diesem Thema zeigt aber auch: Einzelne, ggf. medienträchtige oder symbolische Maßnahmen zur Verbesserung des Kindesschutzes unausgereift umzusetzen, nützt auch den Kindern und Jugendlichen nicht. Verpflichtende Führungszeugnisse sind in der Jugendarbeit in weiten Teilen strukturbedingt unbrauchbar, denn die Aussagekraft eines solchen erweiterten Führungszeugnisses (nach §30a BZRG) ist für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit in der Regel nicht gegeben:
65% der Jugendleiter-innen in Niedersachsen fallen zum Zeitpunkt der Beantragung der Juleica noch unter das Jugendgerichtsgesetz, sind also jünger als 22 Jahre. Verurteilungen nach dem JGG werden nur unter bestimmten Bedingungen in das erweiterte Führungszeugnis (§32 (5) BZRG) aufgenommen – nämlich dann, wenn das Strafmaß eine entsprechende Höhe hat oder eine Verurteilung nach bestimmten Paragraphen des StGB vorliegt (Verurteilungen nach §225 StGB werden grundsätzlich eingetragen).
Hinzu kommt aber auch, dass die Aussagekraft von Führungszeugnissen bei jungen Menschen alleine auch dadurch herabgesetzt wird, da hier schlicht die zeitlichen Möglichkeiten, auffällig und verurteilt zu werden, gering sind: Mit der Abgabe des verpflichtenden Führungszeugnisses zu Beginn des Engagements würde die/der Jugendleiter-in einmalig seine „saubere Weste” belegen, eine Verpflichtung, später erneut ein Führungszeugnis vorzulegen, gibt es nicht. Die meisten Jugendleiter-innen beginnen ihr ehrenamtliches Engagement mit 15 oder 16 Jahren und würden daher das Führungszeugnis zu einem Zeitpunkt abgeben, zu dem Einträge nahezu unmöglich sind.
Die Novellierung des Bundeszentralregistergesetzes im Rahmen des Fünften Gesetzes zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes verbessert zwar die Aussagekraft von Führungszeugnissen, dennoch bleiben diese von ihrer präventiven Wirkung her äußerst beschränkt, denn nur ein sehr geringer Teil der Sexualdelikte wird überhaupt bekannt, ein noch geringerer Teil kommt zur Strafanzeige und noch geringer ist der Anteil der Verurteilungen. Auch das erweiterte Führungszeugnis verhindert nicht, dass Pädophile oder Pädosexuelle in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv werden. Es verhindert vielmehr, dass einschlägig Vorbestrafte in der Kinder- und Jugendhilfe aktiv werden.
Zu befürchten ist daher vielmehr, dass Führungszeugnisse die Träger der Jugendarbeit in trügerischer Sicherheit wiegen würden:
Solche Eindrücke falscher Sicherheit könnten am Ende dazu führen, dass die Einholung von Führungszeugnissen mehr schaden als nützen würde. Daher kommt aus Sicht des Landesjugendrings der Sensibilisierung der Mitarbeiter-innen für die Überprüfung der persönlichen Eignung eine sehr viel höhere Bedeutung zu, als dem Führungszeugnis.
Auch in der Jugendarbeit gibt es hin und wieder Fälle sexualisierter Gewalt. Wenn diese bekannt werden, haben die Träger der Jugendarbeit in der Vergangenheit immer aktiv an der Aufklärung mitgearbeitet und solche Vorfälle nicht verheimlicht.
Ferner gibt es keine statistischen Befunde dazu, dass sexualisierte Gewalt in Einrichtungen und Maßnahmen der Jugendarbeit häufiger vorkommt, als im gesellschaftlichen Durchschnitt. Vielmehr ist davon auszugehen, dass das Selbstverständnis und die Arbeitsstrukturen der Jugendarbeit (siehe „Spezifische Besonderheiten der Jugendarbeit) sexualisierte Gewalt bzw. sexuellen Missbrauch seltener häufig vorkommen lassen.
Die in den vergangenen Jahren bekannt gewordenen Fälle von sexualisierter Gewalt waren nach unserem Kenntnisstand Fälle, in denen ältere Menschen in der Jugendarbeit aktiv waren. Wie bereits dargelegt, gibt es nur selten ältere Jugendleiter-innen in der Jugendarbeit, die weit überwiegende Zahl der Jugendleiter-innen ist jünger als 25 Jahre.
Der Landesjugendring Niedersachsen e.V. befürchtet, dass die Einführung eines verpflichtenden Führungszeugnisses in der Jugendarbeit dazu führen würde, dass weniger junge Menschen bereit wären, sich ehrenamtlich zu engagieren:
Ein geringeres ehrenamtliches Engagement von Jugendlichen hätte weitreichende negative Folgen für die gesamte Gesellschaft:
Jugendverbände und andere Träger der Jugendarbeit müssten ihre Angebote für Kinder und Jugendliche zurückschrauben. Dadurch könnten viele junge Menschen nicht mehr von den Bildungschancen der Jugendarbeit partizipieren, die nichtkommerziellen Freizeitmöglichkeiten für Kinder und Jugendliche würden weiter reduziert. Außerdem ist das ehrenamtliche Engagement in der Jugendarbeit eine wichtige Weichenstellung für ein späteres Engagement als Erwachsene-r. Daher ist davon auszugehen, dass mittelfristig auch in anderen Engagementfeldern Aktive fehlen würden.
Die spezifische Arbeitsweise der Jugendarbeit unterscheidet sich i.d.R. von der anderer Träger der Jugendhilfe und der Sozialarbeit. Diese Arbeitsformen machen es zum einen schwierig, klare gesetzliche Regelungen hinsichtlich der Führungszeugnispflicht zu formulieren, zum anderen tragen diese aber aus Sicht des Landesjugendrings auch dazu bei, dass die Gefahr von sexualisierter Gewalt gegenüber jungen Menschen in der Jugendarbeit nicht überdurchschnittlich hoch ist:
Die benannten Gesichtspunkte lassen aus Sicht des Landesjugendrings Niedersachsen e.V. nur einen Schluss zu: Die Führungszeugnis-Pflicht für Ehrenamtliche in der Jugendarbeit ist unpraktikabel, bürokratisch sowie ehrenamtsfeindlich und gefährdet sogar die sensible und präventive Umgehensweise mit dem Thema. Daher ist die Führungszeugnis-Pflicht abzulehnen. Stattdessen sollten alle Träger die vorhandenen Kräfte bündeln, um Prävention und Sensibilisierung weiter zu stärken.
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ljr_nds_position_fuehrungszeugnisse.pdf Die Positionierung des LJR zum Führungszeugnis als PDF-Download. |
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