Ich suche nicht, ich finde. (Pablo Picasso)
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Dies & Das

Beiblatt zum Zeugnis


Ehrenamtliches Engagement von Schülerinnen und Schülern außerhalb der Schule kann auf Wunsch der Schülerinnen und Schüler im "Beiblatt zum Zeugnis" dokumentiert und gewürdigt werden.

Ausstellende Stelle ist die Organisation bzw. der Verband/Verein, der das ehrenamtliche Engagement bestätigt. Für den Inhalt des Beiblattes zeichnet die ausstellende Organisation verantwortlich. Der Schulstempel dient zu Ihrer eigenen Kenntnisnahme und Bestätigung der Kenntnis über ein ehrenamtliches außerschulisches Engagement einer Schülerin oder eines Schülers an Ihrer Schule.

Zeugnisbeiblatt_2009_ausfuellbar.pdf

94 K

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Anfahrt LJR

anfahrt_ljr_2008.pdf

82 K

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Anerkannte Träger

die auf Landesebene öffentlich anerkannten Träger der Jugendarbeit sind:

  • Jugendverbände und sonstige Jugendgemeinschaften,
  • Sonstige Träger / Juristische Personen, die keine Jugendverbände und sonstigen Jugendgemeinschaften sind,
  • Grundsätze für die Anerkennung von Trägern der freien Jugendhilfe nach § 75 SGB VIII der Arbeitsgemeinschaft der Obersten Landesjugendbehörden vom 14.4.1994.


Die aktuelle Liste kann angefordert werden beim Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie (Fachbereich 1, Kinder, Jugend und Familie), Tel.: 0511 / 106 - 0.